Das 2-Zimmer-Wohnraumwunder!

Ort: Trebur-Geinsheim

Kaufpreis: 145.000 €
Wohnfläche: 46 m²
Zimmer: 2


In einer ruhigen Gegend von Geinsheim befindet sich diese attraktive Kapitalanlage - eine kleine, aber feine 2-Zimmer-Wohnung, die derzeit gut vermietet ist. Ursprünglich als Einfamilienhaus erbaut, wurde das Gebäude 1992 zu einem 4-Familienhaus umgebaut/aufgestockt, in dem sich dieses einzigartige Apartment befindet. Das Apartment liegt im 1. Obergeschoss und besticht durch eine gemütliche Atmosphäre mit einem ungewöhnlichen Schnitt. Das geräumige Wohnzimmer geht nahtlos in die offene Küche über, während ein großes Schlafzimmer Platz für ein Doppelbett und einen Kleiderschrank bietet. Ein helles Tageslicht-Wannenbad und ein Abstellraum ergänzen das Angebot. Zu dieser Immobilie gehören auch ein Kellerraum und Außenstellplätze, die das Gesamtpaket abrunden. Die Wohnung ist derzeit für 520 € pro Monat vermietet, was zu einer Jahresnettomiete von insgesamt 6.240 € führt. Sind Sie interessiert? Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen oder vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin. Wir freuen uns auf Sie!


Lage

Trebur-Geinsheim, ein idyllischer Ort in Südhessen, zeichnet sich durch seine gute Verkehrsanbindung, vielfältige Bildungseinrichtungen, eine solide Auswahl an Lebensmittelläden sowie abwechslungsreiche Freizeitmöglichkeiten aus. Trebur-Geinsheim liegt verkehrsgünstig in der Nähe von Autobahnen wie der A60 und der A67, was eine schnelle Anbindung an umliegende Städte wie Mainz, Wiesbaden und Darmstadt ermöglicht. Zudem bieten Busverbindungen und Bahnhöfe in der Umgebung eine bequeme öffentliche Verkehrsanbindung. Für Bildung ist in Trebur-Geinsheim bestens gesorgt. Es gibt Kindergärten, Grundschulen und weiterführende Schulen in der näheren Umgebung, die eine umfassende Bildung für Kinder und Jugendliche gewährleisten. Zudem sind auch Berufsschulen und Weiterbildungseinrichtungen gut erreichbar. In Trebur-Geinsheim finden Bewohner eine Auswahl an Lebensmittelläden, darunter Supermärkte, Bäckereien und Feinkostläden, die den täglichen Bedarf abdecken. Zudem gibt es Wochenmärkte, auf denen frische lokale Produkte angeboten werden, die das Einkaufserlebnis bereichern. Für Freizeitaktivitäten bietet Trebur-Geinsheim eine Vielzahl von Möglichkeiten. Die umliegende Natur lädt zu Spaziergängen, Radtouren und Wanderungen ein. Sportbegeisterte finden hier Sportvereine und Fitnessstudios für ihre Aktivitäten. Kulturelle Veranstaltungen, wie Konzerte, Theateraufführungen und Ausstellungen, sorgen für Abwechslung. Zudem gibt es Parks, Spielplätze und Naherholungsgebiete, die zum Entspannen und Genießen einladen. Insgesamt bietet Trebur-Geinsheim eine lebenswerte Umgebung mit einer guten Infrastruktur, Bildungsmöglichkeiten für alle Altersgruppen, Einkaufsmöglichkeiten und vielfältigen Freizeitangeboten, die die Bedürfnisse der Bewohner abdecken.


Ausstattung

+ Wohnen mit Charme

+ Platzwunder

+ Hohe Decken

+ Hell gefliestes Tageslichtbad

+ Einbauküche

+ Außenstellplatz

 


PROVISIONSHINWEIS: Mit der Anfrage und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma W&F Wohnfinanz GmbH, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma W&F Wohnfinanz GmbH zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss - eines MIETVERTRAGS keine Provision/Maklercourtage an die W&F Wohnfinanz GmbH zu zahlen. - eines KAUFVERTRAGS die ortsübliche Provision/Maklercourtage an die W&F Wohnfinanz GmbH gegen Rechnung zu zahlen.

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GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die W&F Wohnfinanz GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

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