Alles rund um das Thema Erbschaftssteuer

2 Min.

Dieser Beitrag wurde am 25. Januar 2020 veröffentlicht und könnte veraltete Informationen enthalten.
blog author

Wer in Deutschland eine Immobilie oder andere Vermögenswerte erbt, muss generell Erbschaftssteuer bezahlen. Es gibt aber verschiedene Ausnahmen und Besonderheiten – vor allem bei Immobilien-Übertragungen. Grundsätzlich gilt: Je enger die verwandtschaftliche Verbindung ist, desto weniger Steuern müssen bei der Übertragung gezahlt werden, weil die steuerlichen Freibeträge hoch sind. Die Regelungen sind im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) festgeschrieben.

Demnach können Ehepartner bis zu 500.000 Euro abgabefrei erben. Kinder und Stiefkinder können von jedem Elternteil einen Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro geltend machen, Enkel von ihren Großeltern 200.000 Euro. Verwandtschaftlich weiter entfernte Nichten, Neffen und Lebensgefährten steht ein Freibetrag von lediglich 20.000 Euro zu. Übersteigt das ererbte Vermögen diesen Betrag müssen auf diesen Steuern bezahlt werden.

Ein Beispiel verdeutlicht dies: Wird ein Haus mit einem Verkehrswert von 550.000 Euro an ein Kind vererbt, muss dieses nach Abzug des Freibetrags (400.000 Euro) auf insgesamt 150.000 Euro Erbschaftsteuer in Höhe von elf Prozent bezahlen (Steuerklasse eins). Fällig wären also 16.500 Euro. Wer die Summe nicht auf einmal zahlen kann, kann häufig mit dem Finanzamt eine Ratenzahlung vereinbaren.

Ab dem Todestag haben die Erben drei Monate Zeit, das Erbe ihrem Finanzamt zu melden. Oft wurde das Amt bereits im Vorfeld informiert, etwa durch das Standesamt. Auch Gerichte und Notare melden ihm zurückliegende Beurkundungen, die für die Erbschaftsteuer relevant sein können. Zudem informieren Banken, Bausparkassen und Versicherungen automatisch die Finanzbehörde, sofern ein Kunde verstorben ist.

Auch bei der Höhe der Steuerlast gilt, dass der Betrag umso niedriger ist, je näher sich Erblasser und -nehmer verwandtschaftlich standen. Am günstigsten ist demnach der Steuersatz in der Steuerklasse eins. Hierzu zählen unter anderem Eheleute, Eltern und Kinder.

Beim Übertragen von Immobilien gilt die Besonderheit, dass Ehe- oder eingetragene Lebenspartner, die das Objekt erben, keine Erbschaftsteuer bezahlen müssen, sofern sie darin leben, diese also selbst nutzen. Außerdem dürfen sie das Haus oder die Wohnung nach dem Erbfall über zehn Jahre hinweg nicht verkaufen oder vermieten. Einzige Ausnahme: der notwendige Umzug in ein Pflegeheim.

Mit dieser Regelung soll nach dem Tod des Ehepartners die Witwe ohne finanzielle Mehrbelastung weiterhin in den gewohnten vier Wänden leben können.

Fällt die Immobilie nach dem Tod des zweiten Elternteils an ein Kind, gilt diese Steuerbefreiung allerdings nur bis zu einer Wohnflächengröße von 200 Quadratmetern. Für die möglicherweise zusätzlich geerbten Flächen muss Erbschaftsteuer abgeführt werden, sofern deren Freibetrag für Kinder in Höhe von 400.000 Euro übersteigt.

Andere, verwandtschaftlich entferntere Erben, kommen nicht in den Genuss dieser Besonderheit.

Sie wissen nicht, wie viel Ihre geerbte Immobilie wert ist? Wir beraten Sie gerne.

Foto: PeJo29

Kennen Sie schon
unsere Ratgeber?

blog author

Wohnen im Alter

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Unser Team

Wir beraten sie gerne!
Rainer Weihrauch
Geschäftsführer
Gesellschafter
06135 951820
Elke Weihrauch
Vertriebsleiterin
Gesellschafter
06135 951820
José Gómez
Immobilienexperte & DEKRA Sachverständiger
Gesellschafter
06135 951821 0171 2728330
Christian Weihrauch
Immobilienexperte & DEKRA Sachverständiger
Gesellschafter
06135 951822 0179 2490386
Stefan Petry
Immobilienexperte & DEKRA Sachverständiger
Gesellschafter
06135 9108907 0179 5275489
Dominic Weihrauch
Diplom Immobilienberater & -bewerter (EIA)
06135 951820 0176 63453249
Max Wolf
Leiter Marketing & Kommunikation
06135 951824 0151 19453625
Elena Schlotgauer
Immobilienexpertin
06135 951823 0176 27719540
M´hamed Moussaoui
Geprüfter Immobilienmakler (EIA & IHK)
06135 951821 0176 22598580
Gian Carlo Calabrese
Geprüfter Immobilienmakler (EIA & IHK)
06135 951823 0176 27749291
Anatol Kraus
Geprüfter Immobilienmakler (EIA & IHK)
06135 9324335 0179 100 21 65
Valeria Velluso
Immobilienkauffrau
06135 951823 0151 40360131
Timm Beny
Geprüfter Immobilienmakler (EIA & IHK)
06135 9324334 0176 2022 80 13
Patrizia Principato
Geprüfte Immobilienmaklerin (EIA & IHK)
06135 9324336 0157 763 814 92
Robin Rüger
Immobilienkaufmann
06135 951825 0152 55619755
Timo Berkes
Geprüfter Immobilienmakler (IHK)
06135 9108908 0162 1690046
Salim Alhrera
Finanzexperte - Consultant für Immobilien und Geldanlagen
06135 9329444 0173 8930955
Marc Höbel | Finanzierungsexperte von der Wohnfinanz GmbH
Marc Höbel
Finanzierungsexperte
06135 7052594 0175 4536263
Mia Scholz
Duale Studentin Immobilienwirtschaft
06135 951824 0155 60385988