Eigenheim mit zusätzlicher Einnahme!

Ort: Weinolsheim

Kaufpreis: 529.000 €
Wohnfläche: 269 m²
Zimmer: 6,5

 

Zusätzliche Einnahme durch Einliegerwohnung im Nebengebäude!

Das charmante Einfamilienhaus bietet enorm großzügige Räume auf insgesamt 212 Quadratmetern Wohnfläche. Das Haus ist optimal auf die Bedürfnisse einer Familie ausgerichtet und lässt keine Wünsche offen.

Das Grundstück umfasst insgesamt 788 Quadratmeter und bietet viel Platz für die Gestaltung eines eigenen Gartens. Durch die nicht einsehbare Lage können Sie hier ungestört Ihren Feierabend genießen.

Dieses Einfamilienhaus ist der perfekte Ort, um Ihren Traum vom Eigenheim in vollen Zügen zu genießen. Lassen Sie sich von diesem einzigartigen Angebot begeistern und vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin.

+ 2ZKB Einliegerwohnung im Nebengebäude
+ Großer Innenhof mit Doppelgarage
+ Uneinsehbarer, großzügiger Garten
+ Zwei Tageslichtbäder
+ Einbauküche im amerikanischen Stil
+ Kaminofen im Wohnzimmer

 

Weinolsheim ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz und gehört der Verbandsgemeinde Rhein-Selz an.
Der Ort liegt in Rheinhessen zwischen Mainz und Worms. Nachbargemeinden sind Bechtolsheim, Dalheim, Dolgesheim, Friesenheim und Uelversheim. Weinolsheim ist über die Landstraßen 425 und 437 sowie die Kreisstraße 39 erreichbar. Der Öffentliche Nahverkehr wird durch die ORN übernommen, die Weinolsheim mit der Linie 662 an Nierstein bzw. Oppenheim anbindet.

 

------------------------------------

 

 

PROVISIONSHINWEIS:
Mit der Anfrage und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma W&F Wohnfinanz GmbH, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma W&F Wohnfinanz GmbH zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss
- eines MIETVERTRAGS keine Provision/Maklercourtage an die W&F Wohnfinanz GmbH zu zahlen.
- eines KAUFVERTRAGS die ortsübliche Provision/Maklercourtage an die W&F Wohnfinanz GmbH gegen Rechnung zu zahlen.

HAFTUNG:
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.

GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die W&F Wohnfinanz GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

0

Einen Kommentar hinterlassen

hCaptcha