Ideale Voraussetzungen zur Anlage!

Ort: Mainz-Gonsenheim

Kaufpreis: 205.000 €
Wohnfläche: 86 m²
Zimmer: 3

 

Stadtleben pur für Eigennutzer oder Kapitalanleger!

Dieses 1974 errichtete Objekt zeichnet sich durch das stets gepflegte Erscheinungsbild und das gute Miteinander aus. Die Wohnung befindet sich im neunten Obergeschoss mit großer Loggia und Kellerraum.

Die solide vermietete Einheit bietet Ihnen eine sorgsame Mieterin, welche pfleglich mit Ihrer Immobilie umgeht. Die großen Fenster der Einheit lassen alle Räumlichkeiten in einem freundlichen, lichtdurchfluteten Ambiente erscheinen. Das absolute Highlight ist der weitläufige Wohnbereich mit Ausgang zur überdachten Loggia. Die einzelnen Räume sind großzügig geschnitten und ideal aufgeteilt. Jeder Quadratmeter an Fläche wurde bis ins letzte Detail ausgenutzt. Nicht zuletzt bietet sie auch ein Gäste-WC im großzügigen Eingangsbereich.
Nach Hause kommen, Türe schließen und abschalten lautet bei diesem Objekt die Devise.

Das gesamte Hausgeld beträgt ca. 366,00 EUR und teilt sich ca. wie folgt auf:
72,00 EUR - Nicht umlagefähig
221,00 EUR - umlagefähig
73,00 EUR Rücklagenzuführung

Verschaffen Sie sich einen persönlichen Eindruck. Wir freuen uns auf Sie.

 

+ Überdachte Loggia
+ Personenaufzug
+ Weitläufiges Wohnzimmer
+ Separate Küche mit Einbauküche
+ Großzügiges Badezimmer mit Wanne
+ Gäste-WC
+ Abstellkammer

 

Gonsenheim ist ein Ortsbezirk der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz. Mit über 24.000 Einwohnern ist Gonsenheim nach der Neustadt der zweitgrößte Ortsbezirk der Landeshauptstadt. Heute ist Gonsenheim trotz seiner über 70-jährigen Zugehörigkeit zu Mainz in Teilen immer noch dörflich geprägt. Es gibt neben dem alten Ortskern rund um St. Stephan und dem Renaissance-Rathaus die zu Beginn/Mitte des letzten Jahrhunderts entstandenen Villen- und Arbeiterviertel, das Hochhausviertel, das rund 6000 Menschen Wohnraum bietet.

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PROVISIONSHINWEIS:
Mit der Anfrage und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma W&F Wohnfinanz GmbH, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma W&F Wohnfinanz GmbH zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss
- eines MIETVERTRAGS keine Provision/Maklercourtage an die W&F Wohnfinanz GmbH zu zahlen.
- eines KAUFVERTRAGS die ortsübliche Provision/Maklercourtage an die W&F Wohnfinanz GmbH gegen Rechnung zu zahlen.

HAFTUNG:
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.

GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die W&F Wohnfinanz GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

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