18/11/2023 von VKOPPAPP 0 Kommentare
Renoviert, barrierearm & mit Gartenterrasse!
Ort: Oppenheim
Kaufpreis: 99.000 €
Wohnfläche: 33 m²
Zimmer: 1
Ruhig gelegen finden Sie diese attraktive 1-Zimmer-Gartenwohnung eingebettet in einem kleinen Mehrfamilienhaus mit 4 Parteien.
Es erwartet Sie ein gemütlicher Wohn- und Schlafbereich, eine separate Küche mit direktem Zugang zum Abstellraum sowie ein Tageslichtbad mit Badewanne. Große Fenster in der gesamten Wohnung spenden viel Licht und schaffen ein tolles Wohnraumgefühl.
Highlight der Wohnung ist die große Terrasse mit eingewachsenem Garten, der als Sondernutzung der Wohnung zugewiesen ist.
Egal ob als Kapitalanlage oder zum Eigennutz, die barrierearme Wohnung ist frisch renoviert und kann ab sofort bezogen werden.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann vereinbaren Sie noch heute Ihren persönlichen Besichtigungstermin. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
+ Terrasse mit Gartenanteil
+ Tageslichtbad mit Wanne
+ Abstellraum
+ Gas-Etagenheizung
Oppenheim ist eine Stadt zwischen Mainz und Worms und bekannt als Weinbaugemeinde in der Verbandsgemeinde Nierstein-Oppenheim. Durch den zentral gelegenen Bahnhof ist die sehr gute Verkehrsanbindung an das Rhein Main Gebiet gewährleistet. Vor Ort befinden sich zudem Ärzte, Schulen (Gymnasium, Berufsfachschule für Weinbau und eine Realschule plus), Kindergärten, diverse Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie und Ärzte. Des Weiteren gibt es eine Vielzahl von Vereinen und Organisationen, die das Miteinander fördern.
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PROVISIONSHINWEIS:
Mit der Anfrage und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma W&F Wohnfinanz GmbH, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma W&F Wohnfinanz GmbH zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss
- eines MIETVERTRAGS keine Provision/Maklercourtage an die W&F Wohnfinanz GmbH zu zahlen.
- eines KAUFVERTRAGS die ortsübliche Provision/Maklercourtage an die W&F Wohnfinanz GmbH gegen Rechnung zu zahlen.
HAFTUNG:
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die W&F Wohnfinanz GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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