01/12/2022 von News24 0 Kommentare
Summenanpassung in der Hausratversicherung
Wohnfinanz24-News
Summenanpassung in der Hausratversicherung – eine sinnvolle Sache
Klar, die Hausratversicherung verspricht eine Entschädigung zum Neuwert. Doch was, wenn der Neuwert konjunkturbedingt stetig steigt – so wie momentan? Dann gilt es, die Versicherungssumme anzupassen, um eine Unterversicherung zu vermeiden.
Aus gutem Grund: Summenanpassung in der Hausratversicherung
Vom Strom über die Milch bis zur Wohnungseinrichtung: Aktuell steigen die Preise an allen Ecken und Enden. Besonders ärgerlich, wenn ausgerechnet in solchen Zeiten der Preissteigerungen der Hausrat Schaden nimmt und allerlei neue Anschaffungen getätigt werden müssen. Mit einer Hausratversicherung seid Ihr gut beraten, denn sie entschädigt in der Regel zum Neuwert. Doch das erfordert eine regelmäßige Anpassung der Versicherungssumme.
Die Summenanpassung in Zahlen
Die Anpassung der Versicherungssumme richtet sich nach dem Prozentsatz, um den sich der Preisindex des Hausrats verändert. Dieser wird jährlich überprüft und setzt sich aus dem Index „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter“ zusammen. Im Oktober hat der GDV die vom Statistischen Bundesamt ermittelten Werte veröffentlicht. Für das Jahr 2023 ergeben sich somit folgenden Summenanpassungen:
- VHB 74, VHB 84, VHB 92 = 6 Prozent
- VHB 2002, VHB 2008, VHB 2009, VHB 2011, VHB 2014, VHB 2018 = 6,2 Prozent
Achtung vor einer Unterversicherung
Die regelmäßigen Anpassungen sind ganz einfach erklärt: SFalsl ie sind notwendig, um im Schadenfall nicht in eine Unterversicherung zu rutschen. Insbesondere während einer Inflation besteht hier ein erhöhtes Risiko, vor dem die Summenanpassung schützt.
Falls Euer Versicherer nicht automatisch anpasst oder Ihr einer Erhöhung widersprechen oder anpassen wollt, meldet Euch gerne jederzeit bei uns! Wir sind für Euch da!
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