Viel Gestaltungspotential für Familien!

Ort: Mainz-Gonsenheim

Kaufpreis: 549.000 €
Wohnfläche: 175 m²
Zimmer: 7

Wir bieten Ihnen hier ein sanierungsbedürftiges Reihenendhaus mit Gestaltungspotential für Familien und Handwerker an.

Diese Immobilie mit 175 m² Wohnfläche, welche sich auf 3 Etagen aufteilen, bietet ausreichend Platz für Sie und Ihre Liebsten. Sie erreichen die Immobilie über zwei Straßenseiten. Einmal über den Haupteingang über die Finther Landstraße und einmal über den Hintereingang über die Max-Planck-Straße. So sind Sie immer flexibel, was Ihren Heimweg betrifft.

Das Reihenendhaus verfügt im Erdgeschoss über ein Gäste-WC, eine Küche mit Einbauschränken und Elektrogeräten, einen Essbereich und ein großzügiges Wohnzimmer mit angrenzendem Wintergarten. Von hier aus geht es auch zum Hintereingang des Objektes. Dort befinden sich dann auch der Außenstellplatz, der Carport und die Garage.

Im Obergeschoss erwarten Sie 4 Schlafzimmer, ein innenliegendes Badezimmer mit Badewanne sowie eine Loggia, die von 2 Zimmern aus zugänglich ist.

Abgerundet wird diese Immobilie mit einem gemütlichen Garten und einer Einliegerwohnung mit zwei weiteren Wohnräumen, einer Küche und einem Bad. Bei Bedarf können Sie diese Einheit mit der Haupteinheit verbinden, indem Sie im Treppenhaus den ursprünglichen Zugang wieder öffnen. Auch die Einliegerwohnung hat einen Zugang von vorne und von hinten.

Zudem verfügt das Objekt über einen Abstellraum im Keller. Hier befindet sich die Zentralheizung und der Hauswirtschaftsbereich.

 

+ Fliesen/Laminat
+ TL-Gäste-WC
+ Bad mit Badewanne
+ Wintergarten
+ Loggia
+ Gas-Zentralheizung
+ Garten
+ Keller
+ Carport (2017)
+ Garage
+ 3 Stellplätze
+ Einliegerwohnung

 

Gonsenheim zählt zu den beliebtesten Mainzer Vororten und
besticht durch seine schöne Lage und die guten
Einkaufsmöglichkeiten, die sich alle schnell zu Fuß erreichen
lassen. In direkter Umgebung des Objektes finden Sie den
ortsansässigen Rewe-Markt und auch ein Aldi ist unweit der
Wohnanlage. In Gonsenheim selbst haben sich zudem viele
kleine Boutiquen und Einkaufsläden angesiedelt.

Auch die ortsansässigen Kindergärten und Schulen sind in
wenigen Minuten zu erreichen. Die öffentlichen Verkehrsmittel
bringen Sie schnell und bequem in die Landeshauptstadt Mainz.
Von hier aus haben Sie die Möglichkeit zügig ins gesamte Rhein-
Main-Gebiet zu gelangen.

 

Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, Sie Fragen oder Interesse an einem Besichtigungstermin haben, dann setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

 

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PROVISIONSHINWEIS:
Mit der Anfrage und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung
der Firma W&F Wohnfinanz GmbH, wird ein Maklervertrag
geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma W&F
Wohnfinanz GmbH zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der
Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss
- eines MIETVERTRAGS keine Provision/Maklercourtage an die
W&F Wohnfinanz GmbH zu zahlen.
- eines KAUFVERTRAGS die ortsübliche
Provision/Maklercourtage an die W&F Wohnfinanz GmbH gegen
Rechnung zu zahlen.
HAFTUNG:
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen
Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw.
Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder
Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es
obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen
Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu
überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und
vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder
sonstiger Zwischenverwertung.
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die W&F Wohnfinanz
GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz
(GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer
Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners
festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass
wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises
festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) –
beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person
benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus
welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das
Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw.
Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

 

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