Baugrundstück im Neubaugebiet

Ort: Dienheim

Kaufpreis: 359.000 €
Wohnfläche: 431 m²
Baugenehmigung: 1-2-Familienhaus

 

 

Sie sind schon seit gefühlten Ewigkeiten auf der Suche nach der passenden Immobilie für Ihr neues Familiendomizil? Warum denn nicht gleich selber bauen? Denn wir haben hier genau das passende Grundstück dafür!

Wir bieten Ihnen hier ein freies voll erschlossenes Baugrundstück im Westen von Dienheim, in der Nähe des Feldrandes. Es hat eine Größe von ca. 431 qm und kann mit einer GRZ von 0,4 mit einem freistehenden Haus mit 2 Vollgeschossen bebaut werden. Es können bis zu 2 Wohneinheiten dort geplant und errichtet werden.

Dienheim liegt direkt neben der Kleinstadt Oppenheim am Rhein mit einer guten Infrastruktur und einem Wäldchen als Naherholungsgebiet. Sowohl das Angebot an Geschäften, Schulen, Ärzten und Vereinen ist in Dienheim/Oppenheim gut.
In 5 Gehminuten erreicht man den Dienheimer Bahnhof. Von dort aus benötigt man keine 20 Minuten mit dem Zug nach Mainz.

Nutzen Sie Ihre Chance und kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

 

 

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PROVISIONSHINWEIS:
Mit der Anfrage und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma W&F Wohnfinanz GmbH, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma W&F Wohnfinanz GmbH zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss
- eines MIETVERTRAGS keine Provision/Maklercourtage an die W&F Wohnfinanz GmbH zu zahlen.
- eines KAUFVERTRAGS die ortsübliche Provision/Maklercourtage an die W&F Wohnfinanz GmbH gegen Rechnung zu zahlen.

HAFTUNG:
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.

GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die W&F Wohnfinanz GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

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