22/07/2023 0 Kommentare
Von 1 bis 3 - alles möglich!
Ort: Oppenheim
Kaufpreis: 398.000 €
Wohnfläche: 244 m²
Zimmer: 13
Einfamilienhaus oder Anlageobjekt.
Dieses großzügige, sanierungsbedürftige Objekt befindet sich auf einem 631 qm großen Grundstück und wartet darauf, nach Ihren individuellen Wünschen, mit neuem Leben gefüllt zu werden. Derzeit bietet die Immobilie 244 qm Wohnfläche, verteilt auf 3 Etagen. Hinzu kommt ein Gewölbekeller mit weiteren 67 qm Nutzfläche. Prinzipiell ist der Grundriss offen gestaltet und die einzelnen Räumlichkeiten haben eine ordentliche, flexibel nutzbare Größe. So lassen sich die 3 Etagen beispielsweise zu jeweils abgeschlossenen Wohneinheiten, mit 3–4 Zimmern und bis zu 90 qm Wohnfläche herrichten. Natürlich sind auch andere Gestaltungsmöglichkeiten ohne Probleme um-setzbar. Vom Einfamilienhaus über Wohn- und Geschäftshaus bis zum Mehrgenerationenwohnen ist alles denk-bar. Lassen Sie Ihren Gedanken freien Lauf und vereinbaren Sie direkt einen Besichtigungstermin!
+ Dielenboden/Teppich/PVC/Fliesen
+ Gestaltungspotential
+ Terrasse
+ Garten
Auf halbem Wege zwischen Mainz und Worms lädt die Stadt Oppenheim zu einer Entdeckungstour ein. In und vor allem unter der historischen Altstadt verbirgt sich lebendige Geschichte. Oppenheim hat die letzten Jahre über mehr und mehr an Attraktivität gewonnen, nicht zuletzt dank des neuen Einkaufszentrums "Landskrongalerie", das 2017 errichtet wurde. Sie finden hier alles, was Sie zum tagtäglichen Leben benötigen. Neben unzähligen Einkaufsmöglichkeiten sind dies vor allem die Grund-, sowie weiterführenden Schulen und die städtischen Kindergärten.
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PROVISIONSHINWEIS:
Mit der Anfrage und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma W&F Wohnfinanz GmbH, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma W&F Wohnfinanz GmbH zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss
- eines MIETVERTRAGS keine Provision/Maklercourtage an die W&F Wohnfinanz GmbH zu zahlen.
- eines KAUFVERTRAGS die ortsübliche Provision/Maklercourtage an die W&F Wohnfinanz GmbH gegen Rechnung zu zahlen.
HAFTUNG:
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die W&F Wohnfinanz GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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