Zentrumnahes Wohnen in Mainz

Ort: Mainz-Oberstadt

Kaufpreis: 269.000 €
Wohnfläche: 67 m²
Zimmer: 3

 

 

In sehr beliebter und absolut zentraler Grünlage von Mainz-Oberstadt befindet sich diese TOP aufgeteilte 3-Zimmer-Wohnung.

Im Hochparterre eines sehr gepflegten 6-Familienhauses stehen Ihnen rund 70 qm Wohnfläche zur Verfügung. Über den Eingangsbereich, wo Sie Ihre Gäste empfangen und deren Garderobe bequem ablegen können, erreichen Sie den zentralen Flur, von dem aus Sie alle Zimmer erreichen. Sehr von Vorteil bei dieser Wohnung ist das helle und freundliche Wohnzimmer mit direktem Zugang zum sonnigen Balkon. Weiterhin lässt sich im Wohnzimmer hervorragend ein Essbereich integrieren. Gegenüber vom Wohnzimmer befindet sich die pfiffige Arbeitsküche, deren Einbauküche in der Wohnung verbleiben kann.

Sowohl das Schlafzimmer als auch das Arbeits- oder Kinderzimmer sind sehr geräumig und bieten sehr gute Stellmöglichkeiten für einen Kleiderschrank und ein Bett. Das helle und moderne Tageslichtbad ist mit einer Badewanne ausgestattet. In der Wohnung steht noch ein kleiner Abstellraum zur Verfügung. Zur Wohnung gehört noch ein Kellerraum, der viel Stauraum bietet. Sollten Sie noch einen Pkw-Stellplatz benötigen, können Sie diesen gegen Aufpreis erwerben. Diese Immobilie wurde über die Jahre immer wieder modernisiert.

Im Hausgeld von 326,00 € sind 101,00 € Instandhaltungsrücklage, 171,00 € umlegbare Kosten und 54,00 € nicht umlegbare Kosten enthalten. Die Fernwärme, für die es einen gesonderten Vertrag gibt, ist nicht im Hausgeld enthalten.

 

+ Fliesen/Laminat
+ Einbauküche
+ Tageslichtbadezimmer
+ Badewanne
+ Keller
+ Trockenraum
+ großzügiger Balkon
+ Kabel Deutschland (Glasfaser)
+ Hausmeisterservice
+ Fernwärme
+ Stellplatz gegen Aufpreis

Modernisierungen

+ 2010 Sanierung der Wohnung außer Fenster, Rollläden und Eingangstür
+ 2017 Erneuerung des Haustechnikraums inkl. WW-Speicher
+ 2019 Balkonsanierung inkl. Erneuerung der Fassade auf der Balkonseite
+ 2020 komplette Wohnung renoviert inkl. neuem Boden im Schlafzimmer
+ 2022 hochwertige Fliegengitter in allen Räumlichkeiten

 

Das Wohnviertel Berliner Straße in der Mainzer Oberstadt erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Autobahnnetz und Verbindungen per Bahn und Flugzeug sind in kurzer Zeit erreichbar. Es besteht eine sehr gute Nahverkehrsanbindung per Bus und Straßenbahn.

Die ideale Stadtlage ermöglicht Ihnen, neben den reichhaltigen Freizeitangeboten, fußläufige Erreichbarkeit zu den alltäglichen Erledigungen. Auch das schulische Angebot von Kindergarten über Grundschule bis hin zum Gymnasium ist in nächster Nähe zu erreichen.

Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, Sie Fragen oder Interesse an einem persönlichen Besichtigungstermin haben, dann setzen Sie sich gerne mit uns Verbindung!

 

 

 

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PROVISIONSHINWEIS:
Mit der Anfrage und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma W&F Wohnfinanz GmbH, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma W&F Wohnfinanz GmbH zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss
- eines MIETVERTRAGS keine Provision/Maklercourtage an die W&F Wohnfinanz GmbH zu zahlen.
- eines KAUFVERTRAGS die ortsübliche Provision/Maklercourtage an die W&F Wohnfinanz GmbH gegen Rechnung zu zahlen.

HAFTUNG:
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.

GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die W&F Wohnfinanz GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

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