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BESTLAGE! Flexibel nutzbare Gewerbeflächen im attraktiven Neubauprojekt

55246 Wiesbaden
Objekt ID: VMWI20250120
Preis bei Anfrage

Käuferprovision: 3,57 Kaltmieten

Beschreibung

Die attraktive Gewerbefläche befindet sich in einer absoluten Top-Lage auf der Kostheimer Landstraße. Es besteht außerdem die Möglichkeit, den Raum nach eigenen Vorstellungen und geschäftlichen Anforderungen individuell zu gestalten. Die modernen und großzügigen Flächen eignen sich hervorragend für verschiedene Geschäftszweige – ob Büro, Praxisräume oder kreatives Gewerbe.

Die Gewerbeeinheiten biete eine Größen von 100 qm, kann flexibel aufgeteilt und nach Ihren Vorstellungen gestaltet werden

Für eine individuelle Abstimmung und Beratung, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.
Gewerbeeinheiten in weiteren Größen sind verfügbar. Sprechen Sie uns gerne an.

Eckdaten

Objektart
Büro/Praxen
Objekttyp
Gewerbeflächen
Verfügbar ab
Nach Vereinbarung
Zustand
Erstbezug
Gewerbefläche
100 m²
Baujahr
2025

Kosten

Käuferprovision
3,57 Kaltmieten
Kaution
3 Kaltmieten

Ausstattung

+ individuelle Gestaltungsmöglichkeiten
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Sonstiges

PROVISIONSHINWEIS:
Mit der Anfrage und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma W&F Wohnfinanz GmbH, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma W&F Wohnfinanz GmbH zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss
- eines MIET- oder KAUFVERTRAGS die ortsübliche Provision/Maklercourtage an die W&F Wohnfinanz GmbH gegen Rechnung zu zahlen.

HAFTUNG:
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.

GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die W&F Wohnfinanz GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

Lage

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