Willkommen in Selzen, in einem ruhigen und etablierten Wohngebiet, wo sich dieses ca. 461 qm große Grundstück zu Ihrem neuen Zuhause verwandeln lässt.
Nutzen Sie die Chance, Ihr individuelles, freistehendes Einfamilienhaus nach Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen zu gestalten. Sie können sofort mit der Planung und dem Bau Ihres Traumhauses auf dem real geteilten Grundstück beginnen.
Über eine bereits erteilte Baugenehmigung können Sie ein freistehendes Einfamilienhaus mit 2,5 Vollgeschossen, ca. 136 qm Wohnfläche, 4 Schlafzimmern und einer großzügigen Gartenterrasse in Südausrichtung errichten. Zusätzlich sind zwei Pkw-Stellplätze vorgesehen. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne alle dazugehörigen Unterlagen zu.
Zögern Sie nicht! Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Wohnträume verwirklichen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und stehen bereit, Ihnen weitere Informationen zu diesem einmaligen Angebot zu geben!
Eckdaten
Objektart
Grundstück
Objekttyp
Baugrund für Ein- / Zweifamilienhäuser
Grundstücksfläche
461 m²
Kosten
Kaufpreis
169.000,00 €
Käuferprovision
5,95%
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Sonstiges
PROVISIONSHINWEIS:
Mit der Anfrage und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma W&F Wohnfinanz GmbH, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma W&F Wohnfinanz GmbH zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss
- eines MIETVERTRAGS keine Provision/Maklercourtage an die W&F Wohnfinanz GmbH zu zahlen.
- eines KAUFVERTRAGS die ortsübliche Provision/Maklercourtage an die W&F Wohnfinanz GmbH gegen Rechnung zu zahlen.
HAFTUNG:
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die W&F Wohnfinanz GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
Lage
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