Die angebotene 3-Zimmer-Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss eines gepflegten Mehrfamilienhauses in Wackernheim. Sie verfügt über eine Wohnfläche von ca. 90 m² und eignet sich für Paare oder kleine Haushalte, die eine funktionale Raumaufteilung suchen. Vom Eingangsbereich aus öffnet sich der großzügig geschnittene Wohn- und Essbereich, der direkt an die Küche angrenzt und das Zentrum der Wohnung bildet. Von dort aus erreicht man zudem die beiden weiteren Zimmer, die sich flexibel als Schlaf- oder Arbeitsräume eignen, sowie das Tageslichtbad, das über eine Badewanne verfügt.
Außerdem ist eines der beiden Zimmer mit einem Balkon ausgestattet und bietet so zusätzlichen Platz im Freien. Abgerundet wird das Angebot mit einem eigenen Kellerraum und einem Gemeinschaftsgarten.
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Energieausweis
Art
Verbrauchsausweis
Endenergieverbrauch
177,2 kWh/(m²*a)
Wesentliche Energieträger
Gas
Heizungsart
Zentralheizung
Energieeffizienzklasse
F
Baujahr
1968
F
Sonstiges
PROVISIONSHINWEIS:
Mit der Anfrage und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma W&F Wohnfinanz GmbH, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma W&F Wohnfinanz GmbH zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss
- eines MIETVERTRAGS keine Provision/Maklercourtage an die W&F Wohnfinanz GmbH zu zahlen.
- eines KAUFVERTRAGS die ortsübliche Provision/Maklercourtage an die W&F Wohnfinanz GmbH gegen Rechnung zu zahlen.
HAFTUNG:
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die W&F Wohnfinanz GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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