Schöpfen Sie alle Förderungen für dieses KfW40-Haus aus und sichern Sie sich Förderungszulagen von bis zu 150.000 € oder günstige KfW-Darlehen ab 0,95 %! Für weitere Details zu den Förderprogrammen, lassen Sie sich bitte von unserem Finanzierungsexperten im eigenen Haus beraten.
In diesem Vierfamilienhaus, welches 2025 erbaut wird, bieten wir Ihnen Wohnungen mit 3 oder 4 Zimmern und Wohnflächen zwischen 70 qm und 112 qm an.
Folgende Aufteilung ist vorgesehen:
EG/OG: 4-Zimmer-Maisonette-Wohnung mit Balkon, G-WC und Abstellraum
EG: 3-Zimmer-Wohnung mit Terrasse
OG: 3-Zimmer-Wohnung mit Balkon und G-WC
DG: große 4-Zimmer-Wohnung mit 2 Balkonen, G-WC und Abstellraum
Zu den Wohnungen gehört jeweils ein Kellerabteil, ein gemeinschaftlicher Waschraum und ein halbautomatisches Duplex-Parksystem.
Durch die moderne Architektur und durchdachte Planung werden in diesem Haus Wohnträume wahr. Hier haben Sie das Gefühl, in einem maßgeschneiderten Heim zu wohnen. Lassen Sie bei der Gestaltung Ihres neuen Zuhauses keine Wünsche offen! Sie können nicht nur bei der Raumaufteilung im Rahmen des möglichen mitentscheiden, sondern haben auch bei der Ausstattung und Ausführung Ihrer neuen Wohnung die Freiheit, viele Details nach Ihren Vorstellungen anzupassen. So schaffen Sie sich ein Zuhause, das perfekt zu Ihnen passt.
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Wir freuen uns, Ihnen diese Immobilie bei einem persönlichen Kennenlernen näher vorzustellen und Ihnen die Förderungen im Einzelnen offenlegen.
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Sonstiges
HAFTUNG:
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die W&F Wohnfinanz GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
Lage
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