Wir präsentieren Ihnen ein exklusives Neubauprojekt in Klein-Winternheim, einer idyllischen Gemeinde in der Nähe von Mainz. Mit den schlüsselfertigen Wohnungen bietet dieses Projekt hochwertigen Wohnraum für anspruchsvolle Käufer. Im ersten Bauabschnitt bieten diese Wohneinheiten eine Vielfalt von 2-4 Zimmern und einer Wohnfläche von 66-96 Quadratmetern, um den individuellen Bedürfnissen der zukünftigen Bewohner gerecht zu werden. Mit modernem Baustandard nach KfW 55 EE Standard und einer Vielzahl attraktiver Ausstattungsmerkmale ist dieses Neubauprojekt eine ideale Wahl für komfortables und energieeffizientes Wohnen.
Die schlüsselfertigen Wohnungen in diesem Neubauprojekt zeichnen sich durch eine moderne und hochwertige Ausstattung aus. Jede Wohnung ist altersgerecht gestaltet und verfügt über Balkone oder Terrassen, die einen herrlichen Ausblick auf die Umgebung bieten und gleichzeitig Raum für Entspannung im Freien bieten. Die großzügigen Tageslichtbäder sorgen für eine angenehme Atmosphäre und tragen zur Wohlfühlatmosphäre bei.
Die Wohnungen entsprechen dem KfW 55 EE Standard, was bedeutet, dass sie besonders energieeffizient gebaut sind. Diese Bauweise ermöglicht nicht nur eine nachhaltige Lebensweise, sondern bietet auch finanzielle Vorteile durch niedrigere Energiekosten. Die Verwendung moderner Technologien und Materialien gewährleistet eine optimale Wärmeisolierung und eine effiziente Energienutzung.
Zusätzlich zu den erstklassigen Wohnungen haben die Käufer die Möglichkeit, einen Garagenstellplatz, einen Stellplatz im Doppelparker oder einen Außenstellplatz zu erwerben. Dies bietet den Bewohnern Komfort und Bequemlichkeit für ihre Fahrzeuge und trägt zur Sicherheit und Ordnung des Wohnquartiers bei.
Entscheiden Sie sich für dieses Neubauprojekt und genießen Sie komfortables und energieeffizientes Wohnen in einer attraktiven Umgebung. Gerne senden wir Ihnen die vollständige Projektbroschüre nach Ihrer Anfrage zu!
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Als Immobilienmaklerunternehmen ist die W&F Wohnfinanz GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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