In einem ruhigen Wohngebiet von Ebersheim haben wir aktuell ein sehr interessantes Angebot für Sie:
Eine hübsche 1-Zimmer-Erdgeschosswohnung, voll möbliert mit offener Einbauküche, Parkettboden im kompletten Wohnbereich und großer Fensterfront mit Zugang zum Garten sowie mit einem hellgefliesten Tageslichtbad mit Dusche.
Besonders hervorzuheben ist die große Terrasse, die direkt an einen gepflegten Garten anschließt – ideal für entspannte Stunden im Freien. Ein kleines Gartenhäuschen bietet zusätzlichen Platz für Gartengeräte oder persönliche Dinge.
Zum Angebot gehört ebenfalls ein Kellerabteil, das für zusätzlichen Stauraum sorgt und ein Tiefgaragenstellplatz, der komfortables und sicheres Parken ermöglicht.
Diese voll möblierte Erdgeschosswohnung besticht durch ihr modernes und gemütliches Ambiente sowie die ruhige Lage. Sie ist frisch renoviert und kann ab sofort bezogen werden.
Überzeugen Sie sich selbst bei einer persönlichen Besichtigung! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
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Energieausweis
Art
Verbrauchsausweis
Endenergieverbrauch
163 kWh/(m²*a)
Wesentliche Energieträger
Gas
Heizungsart
Zentralheizung
Baujahr
1992
Sonstiges
PROVISIONSHINWEIS:
Mit der Anfrage und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma W&F Wohnfinanz GmbH, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma W&F Wohnfinanz GmbH zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss
- eines MIETVERTRAGS keine Provision/Maklercourtage an die W&F Wohnfinanz GmbH zu zahlen.
- eines KAUFVERTRAGS die ortsübliche Provision/Maklercourtage an die W&F Wohnfinanz GmbH gegen Rechnung zu zahlen.
HAFTUNG:
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die W&F Wohnfinanz GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
Lage
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Valeria Velluso
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