Vorgeprüftes Baugrundstück mit Bestand in Rheinnähe
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Objekt ID: VKGG240910
Kaufpreis
720.000,00 €
Käuferprovision: 3,57% des Kaufpreises
Beschreibung
Das Baugrundstück mit Bestandsgebäude bietet eine Grundstücksfläche von 1.298 Quadratmetern auf welche bis zu 7 Reihenhäuser Platz finden können. Etwaige Bebauungspläne liegen uns vor und senden wir Ihnen gerne zu.
Die ruhige Lage in einem gewachsenen Wohngebiet bietet viel Potenzial für eine gemütliche Wohnatmosphäre. Natürlich kann das bestehende Einfamilienhaus auch umfassend für eine große Familie modernisiert werden und die Vorzüge der Rheinlage genutzt werden.
Eckdaten
Objektart
Grundstück
Objekttyp
Baugrund für Ein- / Zweifamilienhäuser
Verfügbar ab
Nach Vereinbarung
Grundstücksfläche
1.298 m²
Kosten
Kaufpreis
720.000,00 €
Käuferprovision
3,57% des Kaufpreises
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Sonstiges
PROVISIONSHINWEIS:
Mit der Anfrage und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma W&F Wohnfinanz GmbH, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma W&F Wohnfinanz GmbH zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss
- eines MIETVERTRAGS keine Provision/Maklercourtage an die W&F Wohnfinanz GmbH zu zahlen.
- eines KAUFVERTRAGS die ortsübliche Provision/Maklercourtage an die W&F Wohnfinanz GmbH gegen Rechnung zu zahlen.
HAFTUNG:
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
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Als Immobilienmaklerunternehmen ist die W&F Wohnfinanz GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
Lage
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