Beim Verkauf einer Immobilie stellt sich früher oder später die Frage nach der Maklerprovision. Wie hoch sie ausfällt, wann sie entsteht und ob Käufer oder Verkäufer dafür aufkommen, hängt von der jeweiligen Vereinbarung und der Art des Immobiliengeschäfts ab. Wir erklären, welche Regeln beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern gelten und warum eine transparente Provisionsvereinbarung für beide Seiten wichtig ist.
Was versteht man eigentlich unter der Maklerprovision?
Nehmen wir an, Familie Schneider möchte ihr Einfamilienhaus verkaufen. Da die Eigentümer weder den aktuellen Marktwert genau einschätzen noch Besichtigungen, Interessentenanfragen und Verkaufsverhandlungen selbst übernehmen möchten, beauftragen sie einen Immobilienmakler.
Der Makler begleitet den Verkauf professionell und bringt Verkäufer und passenden Käufer zusammen. Kommt der Kaufvertrag aufgrund seiner Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit zustande, entsteht grundsätzlich der Anspruch auf die vereinbarte Maklervergütung.
Für Eigentümer bedeutet die Provision somit nicht einfach nur einen zusätzlichen Kostenpunkt. Sie ist die Vergütung für die vereinbarte Maklerleistung rund um die erfolgreiche Vermittlung der Immobilie.
Eine feste Maklerprovision gibt es nicht
Immer wieder begegnet uns die Frage, wie hoch eine Maklerprovision sein darf. Einen allgemeinen, bundesweit gesetzlich festgelegten Prozentsatz nennt das Bürgerliche Gesetzbuch hierfür nicht. Die Höhe der Vergütung wird daher üblicherweise im Maklervertrag festgelegt. Ist keine konkrete Höhe bestimmt, sieht das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen die übliche Vergütung als maßgeblich an.
Für Familie Schneider ist deshalb bereits vor Beginn der Vermarktung klar, welche Kosten im Erfolgsfall entstehen. Ein professioneller Makler informiert transparent über seine Vergütung und hält die getroffenen Vereinbarungen nachvollziehbar fest.
Bei der Vermittlung eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus muss der Maklervertrag zudem in Textform geschlossen werden. Eine rein mündliche Vereinbarung genügt hierfür nicht.
Käufer und Verkäufer können sich die Provision teilen
Besonders wichtig ist die Frage, wer die Maklerkosten übernimmt. Für den Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern gelten spezielle gesetzliche Regelungen, wenn der Käufer als Verbraucher handelt.
Schließt der Makler sowohl mit dem Verkäufer als auch mit dem Käufer einen provisionspflichtigen Maklervertrag ab, müssen sich beide Seiten in gleicher Höhe zur Zahlung verpflichten. Wird der Makler für eine der beiden Parteien unentgeltlich tätig, kann er in dieser Konstellation auch von der anderen Partei keine Provision verlangen.
Familie Schneider und der Käufer könnten die Maklerprovision somit beispielsweise zu gleichen Teilen tragen, wenn der Makler für beide Seiten provisionspflichtig tätig wird. Entscheidend ist, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten und die Konditionen von Beginn an eindeutig vereinbart werden.
Nicht immer müssen beide Seiten zahlen
Eine hälftige Aufteilung ist allerdings nicht in jedem Immobilienverkauf zwingend vorgeschrieben. Es ist grundsätzlich auch möglich, dass nur eine Partei den Makler beauftragt und die Kosten vollständig übernimmt.
Soll dagegen ein Teil der Maklerkosten auf die andere Kaufvertragspartei übertragen werden, gelten besondere Voraussetzungen. Die Partei, die den Makler ursprünglich beauftragt hat, muss mindestens in gleicher Höhe zur Zahlung verpflichtet bleiben. Der Zahlungsanspruch gegenüber der anderen Partei wird außerdem erst fällig, wenn die beauftragende Partei ihren Anteil gezahlt hat und dies entsprechend nachgewiesen wird.
Für Verkäufer und Käufer lohnt es sich deshalb, nicht nur auf die Höhe der Provision zu achten. Ebenso wichtig ist die Frage, wer den Makler beauftragt hat und welche Provisionsregelung konkret vereinbart wurde.
Gute Maklerleistung schafft Transparenz
Familie Schneider weiß bereits zu Beginn der Zusammenarbeit, welche Leistungen ihr Makler übernimmt und welche Vergütung beim erfolgreichen Verkauf anfällt. Dadurch gibt es später keine unangenehmen Überraschungen.
Ein professioneller Immobilienmakler schafft diese Klarheit von Anfang an. Gleichzeitig begleitet er Eigentümer durch den gesamten Verkaufsprozess, unterstützt bei einer marktgerechten Positionierung der Immobilie und koordiniert die Vermarktung bis zum erfolgreichen Abschluss.
Wir erklären Ihnen transparent, welche Leistungen und Kosten bei Ihrem Immobilienverkauf auf Sie zukommen. Sprechen Sie uns an.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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