Mit einem gepflegten Außenbereich den Immobilienwert erhöhen

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Der erste Eindruck Ihrer Immobilie entsteht bereits vor der Haustür – ein gepflegter Garten und attraktive Außenanlagen können den Wert erheblich beeinflussen. Käufer verlieben sich oft auf den ersten Blick, wenn Einfahrt, Vorgarten und Terrasse einladend wirken. Aber mit welchen Maßnahmen lassen sich Außenbereich und Verkaufspreis Ihrer Immobilie aufwerten?

 

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Der erste Eindruck zählt: Außenansicht und Zugangsbereich

„Bevor ein potenzieller Käufer auch nur einen Fuß ins Haus setzt, hat er sich bereits einen ersten Eindruck verschafft, der maßgeblich über seine weitere Wahrnehmung entscheidet“, erklärt Rainer Weihrauch, Geschäftsführer von W&F Wohnfinanz GmbH in Nackenheim. Eine ansprechende Außengestaltung ist daher entscheidend für den Verkaufserfolg. Saubere Zufahrten, frisch lackierte Fensterläden und wohlgepflegte Vorgärten schaffen sofort ein positives Bild und fördern das Vertrauen in den Zustand der Immobilie. Wenn das Äußere gepflegt erscheint, gehen Interessenten oft davon aus, dass auch das Innere des Hauses in gutem Zustand ist.

Im Gegensatz dazu können ein ungepflegter Garten oder abblätternder Putz schnell Misstrauen hinsichtlich der Bausubstanz wecken. „Investitionen in die äußere Erscheinung der Immobilie, wie die Instandsetzung des Fassadenputzes oder die Pflege der Gartenwege, sind also nicht nur ästhetisch sinnvoll, sondern tragen direkt zum Verkaufserfolg bei“, so Weihrauch. Schon einfache Maßnahmen wie das Jäten von Unkraut oder ein frischer Anstrich des Gartenzauns können die Attraktivität erheblich steigern.

Der Garten als Rückzugsort: Effektive Aufwertungen

Der Garten gewinnt insbesondere für Käufer im Raum Mainz zunehmend an Bedeutung, da er als privater Rückzugsraum und zusätzlicher Wohnbereich dient. Ein gepflegter Rasen, blühende Blumenbeete oder eine einladende Sitzecke im Freien wecken positive Emotionen, die für den Verkauf einer Immobilie ausschlaggebend sein können. „Oft genügen bereits kleine Verbesserungen vorhandener Elemente, um den Gesamteindruck zu verbessern“, betont Weihrauch. Das Anlegen eines Hochbeets, die Aufwertung der Terrasse mit edlen Materialien oder das Schaffen von Privatsphäre durch geschickte Bepflanzung sind gefragt. Zudem sind pflegeleichte und funktionale Lösungen besonders beliebt, da sie zukünftigen Eigentümern Arbeit ersparen. Auch eine durchdachte Beleuchtung kann die Atmosphäre verbessern und die Sicherheit erhöhen.

Optimale Präsentation von Terrasse und Balkon

Auch ohne großen Garten lässt sich mit einer gut gestalteten Terrasse, einem Balkon oder einer Dachterrasse punkten. „Es kommt hier vor allem auf die richtigen Proportionen, ansprechende Farben und Gemütlichkeit an“, erklärt Rainer Weihrauch. Schon eine komfortable Sitzgelegenheit, ein Sonnenschirm, Topfpflanzen oder dekorative Elemente, die der Jahreszeit entsprechen, können eine Wohnlichkeit ausstrahlen, die Käufer anspricht. Es ist wichtig, dass die Gestaltung des Außenbereichs harmonisch zum Stil der Immobilie passt. Während ein modernes Stadthaus von klaren Linien und minimalistischen Pflanzenarrangements profitiert, können bei einem Altbau auch nostalgische Elemente wie schmiedeeiserne Details oder historische Gartenmöbel eingesetzt werden. Auf Balkonen sollte eine überladene Gestaltung vermieden werden; stattdessen können einzelne, gut platzierte Pflanzen und saubere Oberflächen den Raum einladend wirken lassen. „Die Außengestaltung sollte das Lebensgefühl widerspiegeln, das die Käufer mit der Immobilie verbinden möchten“, so Weihrauch abschließend.

 

Ihr Garten könnte einen Feinschliff vertragen, bevor Interessenten kommen? Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie Außenbereiche attraktiv gestalten – oder vermitteln Fachleute für die Umsetzung – und sagen Ihnen, welche Maßnahmen sich wirklich lohnen. Kontaktieren Sie uns und sorgen Sie dafür, dass Ihre Immobilie vom Zaun bis zum Dach überzeugt.

 

Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © begepotam/Depositphotos.com

 

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