Beim Kauf einer Immobilie führt kein Weg am Notar vorbei. Die dabei entstehenden Kosten gehören zu den festen Kaufnebenkosten und sollten von Anfang an in die Finanzierung einbezogen werden. Doch welche Leistungen werden mit den Notarkosten eigentlich bezahlt und wie wird ihre Höhe bestimmt? Anders als viele andere Kosten rund um den Immobilienkauf sind die Gebühren des Notars in Deutschland gesetzlich festgelegt und können nicht frei ausgehandelt werden.
Mehr als nur die Unterschrift unter dem Kaufvertrag
Die Aufgaben eines Notars bei einem Immobiliengeschäft gehen deutlich über den eigentlichen Beurkundungstermin hinaus. Er bereitet die rechtssichere Abwicklung des Kaufvertrags vor, erläutert Käufer und Verkäufer die vertraglichen Regelungen und begleitet anschließend die notwendigen Schritte bis zur Eigentumsübertragung.
Dazu gehört unter anderem, erforderliche Unterlagen einzuholen und die Eintragungen beim Grundbuchamt zu veranlassen. Je nach Immobiliengeschäft kümmert sich der Notar beispielsweise um die Auflassungsvormerkung, stimmt sich mit Behörden und finanzierenden Banken ab und sorgt schließlich dafür, dass der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden kann.
Die anfallenden Gebühren beziehen sich deshalb nicht allein auf den Termin, bei dem Käufer und Verkäufer den Vertrag unterzeichnen. Sie vergüten vielmehr die umfassende rechtliche Begleitung und Abwicklung des gesamten Immobilienkaufs.
Wie werden die Notarkosten berechnet?
Die Kosten setzen sich üblicherweise aus den Gebühren für die notarielle Tätigkeit sowie verschiedenen Auslagen zusammen. Zusätzlich fallen im Zusammenhang mit einem Immobilienkauf in der Regel Gebühren beim Grundbuchamt an.
Wie viel der Notar für seine Tätigkeit berechnen darf, kann er nicht selbst bestimmen. Grundlage ist das Gerichts- und Notarkostengesetz, kurz GNotKG. Dadurch gelten für notarielle Leistungen bundesweit einheitliche Gebührenregelungen. Entscheidend für die Berechnung ist in der Regel der sogenannte Geschäftswert. Beim Kauf einer Immobilie entspricht dieser häufig dem vereinbarten Kaufpreis.
Die tatsächliche Höhe der Kosten richtet sich daher insbesondere nach dem Wert der Immobilie und danach, welche Leistungen für die Abwicklung erforderlich sind. Wird der Immobilienkauf beispielsweise über ein Darlehen finanziert und dafür eine Grundschuld eingetragen, entstehen zusätzliche Gebühren. Auch besondere Erklärungen, Entwürfe oder Beglaubigungen können weitere gesetzlich bestimmte Kosten verursachen.
Welche Kosten übernimmt der Käufer?
Bei einem klassischen Immobilienkauf trägt üblicherweise der Käufer den überwiegenden Teil der Notar- und Grundbuchkosten. Dazu zählen insbesondere die Gebühren, die mit dem Kaufvertrag und der späteren Umschreibung des Eigentums verbunden sind.
Bestimmte Kosten können allerdings der Verkäuferseite zugeordnet werden. Muss eine Immobilie beispielsweise von bestehenden Belastungen im Grundbuch befreit werden, trägt der Verkäufer regelmäßig die damit verbundenen Kosten für die Löschung beziehungsweise Lastenfreistellung. Wie die Kosten im konkreten Fall zwischen beiden Parteien verteilt werden, wird normalerweise im notariellen Kaufvertrag festgehalten.
Kaufinteressenten sollten die Notar- und Grundbuchgebühren deshalb bereits bei ihrer Finanzierungsplanung berücksichtigen. Gemeinsam mit der Grunderwerbsteuer und einer gegebenenfalls anfallenden Maklerprovision gehören sie zu den typischen Kaufnebenkosten einer Immobilie.
Eine pauschale Summe lässt sich jedoch nicht für jeden Immobilienkauf nennen. Neben dem Kaufpreis können unter anderem eine erforderliche Grundschuldbestellung und der individuelle Umfang der notwendigen notariellen Tätigkeiten Einfluss auf die Gesamtkosten haben. Anders als beispielsweise beim Kaufpreis selbst sind die Gebühren jedoch gesetzlich geregelt und lassen sich nicht durch Verhandlungen reduzieren.
Rechtliche Sicherheit bei einer wichtigen Entscheidung
Notar- und Grundbuchkosten stellen für Käufer zunächst einen zusätzlichen finanziellen Aufwand dar. Gleichzeitig erfüllen sie bei einem Immobilienkauf eine entscheidende Funktion: Sie sorgen dafür, dass ein wirtschaftlich bedeutendes Rechtsgeschäft korrekt und rechtssicher abgewickelt wird.
Der Notar ist dabei zur Neutralität verpflichtet und vertritt nicht einseitig die Interessen des Käufers oder Verkäufers. Er achtet darauf, dass die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden, erklärt die Vertragsinhalte und begleitet die Eigentumsübertragung. Dadurch können unklare Vereinbarungen, Fehler bei der Vertragsgestaltung und Schwierigkeiten beim späteren Eigentumsübergang vermieden werden.
Wer eine Immobilie kaufen möchte, sollte sich daher bereits vor Vertragsabschluss einen Überblick über sämtliche Nebenkosten verschaffen. Ein erfahrener Immobilienmakler kann dabei eine erste Orientierung geben und dabei helfen, die beim Kauf oder Verkauf zu erwartenden Kosten realistisch einzuplanen. Für eine konkrete Berechnung der notariellen Gebühren kann der zuständige Notar anhand des jeweiligen Geschäftswerts Auskunft geben
Wir helfen Ihnen dabei, die Kosten rund um Ihr Immobiliengeschäft von Anfang an im Blick zu behalten. Kontaktieren Sie uns!
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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