Scheidungsimmobilie: Wenn der Kredit noch nicht abgezahlt ist

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Lassen sich Paare scheiden, denen eine Immobilie gehört, für die der Kredit noch nicht abgezahlt ist, dann ist das häufig eine große Herausforderung. Welche Kosten entstehen, welche Optionen bieten sich an, worauf sollten Scheidungspaare achten?

 

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Es ist zunächst wesentlich festzustellen, wer vertraglich die Verantwortung für die Rückzahlung des Darlehens trägt. Üblicherweise sind beide Ehegatten gemeinsam verpflichtet, falls sie gemeinsam den Kreditvertrag unterzeichnet haben. Dies bedeutet, dass die Bank von jedem der beiden die vollständige Begleichung des Kredits fordern kann, unabhängig davon, wer in der Immobilie verbleibt, auszieht oder im Grundbuch eingetragen ist.

Expertenrat einholen

Ein Immobilienmakler kann während einer Scheidung eine wertvolle Unterstützung bieten, um die beste Lösung für die gemeinsame Immobilie zu finden. „In dieser emotional und organisatorisch anspruchsvollen Zeit ist professionelle Hilfe unerlässlich“, betont Rainer Weihrauch, Geschäftsführer der W&F Wohnfinanz GmbH in Nackenheim.

a) Immobilienverkauf

Ein Verkauf der Immobilie ist häufig die unkomplizierteste Option, besonders wenn keiner der Partner die Immobilie alleine behalten möchte oder kann. Der Erlös aus dem Verkauf dient dann dazu, den ausstehenden Kredit zu begleichen. Eventuelle Überschüsse werden unter den Parteien aufgeteilt.

„Es ist ratsam, das Haus professionell schätzen zu lassen, um einen marktgerechten Verkaufspreis zu ermitteln“, erklärt Weihrauch. Zudem sollte vorab mit der Bank geklärt werden, ob bei vorzeitiger Kreditrückzahlung eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird.

b) Übertragung der Immobilie an einen Partner

Möchte ein Partner in der Immobilie verbleiben, kann er den anderen ausbezahlen und den Kredit übernehmen. Dafür muss jedoch die Zustimmung der Bank eingeholt werden, die die Kreditwürdigkeit des verbleibenden Partners überprüft.

„Der verbleibende Partner sollte seine finanzielle Lage genau prüfen und gegebenenfalls mit der Bank über eine Anpassung des Kreditvertrags verhandeln“, rät Weihrauch.

c) Vermietung der Immobilie

Wenn weder ein Verkauf noch eine Übernahme möglich ist, kann die Vermietung der Immobilie eine Option sein, um die Kreditraten zu decken. Dies setzt allerdings voraus, dass sich die Ex-Partner über die Verteilung der Mieteinnahmen und die Übernahme der laufenden Kosten einigen.

„Ein klarer Mietvertrag sollte aufgesetzt werden, der die Aufteilung der Mieteinnahmen und die Verantwortung für Reparaturen regelt“, empfiehlt Weihrauch. Zudem sollten steuerliche Aspekte der Vermietung nicht außer Acht gelassen werden.

d) Zwangsversteigerung

Sollte keine Einigung möglich sein und die Kreditraten nicht mehr bedient werden können, könnte eine Zwangsversteigerung drohen. Diese Option sollte jedoch als letzter Ausweg betrachtet werden, da der Erlös oft erheblich unter dem Marktwert liegt.

Steuerfragen klären

Bei einer Scheidung sollten auch steuerliche Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit einem Verkauf oder der Vermietung der Immobilie, nicht vernachlässigt werden. Eine steuerliche Beratung kann hier vor unliebsamen Überraschungen schützen.

Zusammenfassung

Wenn der Immobilienkredit noch abzuzahlen ist, sind klare Absprachen und sorgfältige Planung entscheidend. Verkauf, Übernahme oder Vermietung – jede dieser Möglichkeiten hat spezifische Vor- und Nachteile, die individuell betrachtet werden müssen. „Mit fachkundiger Beratung und der richtigen Unterstützung lässt sich eine Lösung finden, die sowohl finanziell als auch persönlich tragfähig ist“, schließt Weihrauch.

Brauchen Sie Unterstützung bei der Lösungsfindung für Ihre Immobilie nach einer Scheidung? Kontaktieren Sie uns in Nackenheim, im Raum Mainz. Wir beraten Sie gerne.

 

 

Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © chachar/Despositphotos.com

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