Was Immobilienerben zum Grundbuch wissen sollten

2 Min.

Dieser Beitrag wurde am 25. Januar 2020 veröffentlicht und könnte veraltete Informationen enthalten.
blog author

Wer eine Immobilien-Erbschaft annimmt, muss das Grundbuch berichtigen lassen. Die Grundbuchakte wird vom zuständigen Amt gepflegt, in der Regel dem Amtsgericht. Im Grundbuch werden die Eigentümerverhältnisse an einem Grundstück (und dem gegebenenfalls darauf errichteten Gebäuden) festgehalten. Zudem sind darin Grundpfandrechte wie Hypotheken oder Grundschulden erfasst.

Für die Berichtigung müssen Sie als Nachlassempfänger einen schriftlichen Antrag einreichen: Sie lösen als neuer Eigentümer den Erblasser ab. Als Nachweis dafür, dass Sie rechtmäßig in dessen „Fußstapfen“ treten, dient der Erbschein. Hieraus gehen die Erbfolge und damit die Rechtmäßigkeit, dass Sie neuer Eigentümer sind, hervor.

Für die Ausstellung eines Erbscheins müssen Sie sich an Ihr zuständiges Nachlassgericht wenden. Gleichzeitig haben Sie mit dem Antrag die Richtigkeit ihrer Angaben gegenüber dem Nachlassgericht zu belegen. Hierfür müssen Sie entweder verschiedene Dokumente und Urkunden vorlegen wie den Todesschein, den Aufenthaltsort und die Staatsangehörigkeit des Verblichenen und möglicherweise belegen, dass es keinen Rechtsstreit um das Erbe gibt etc.

Sind diese Schriftstücke nicht oder nur schwer zu beschaffen, können Sie alternativ als Erbe eine eidesstattliche Versicherung gegenüber dem Gericht oder einem Notar abgeben. Hierfür wird eine separate Gebühr erhoben.

Auch für das Ausstellen des Erbscheins wird eine Gebühr fällig, die sich an der Nachlass-Höhe orientiert. Beläuft sich diese beispielsweise auf 100.000 Euro, liegt die Gebühr bei 546 Euro.

Geht aus einem Erbvertrag beziehungsweise Testament die Erbfolge eindeutig hervor, können auch diese Dokumente ausreichen. Dann ist kein Erbschein nötig und Sie sparen sich diese Kosten. Ob diese Schriftstücke ausreichen, sagt Ihnen ein Mitarbeiter des Nachlassgerichts.

Für diese Grundbuch-Berichtigung ist kein Notar notwendig, wie dies im Gegensatz dazu bei Immobilienverkäufen und anderen Aktivitäten, die eine Immobilie betreffen, der Fall ist. Die Umschreibung muss allerdings spätestens zwei Jahre nach dem Tod des Erbgebers erfolgen. Reichen Sie den Antrag später ein, erhebt das Amt eine zusätzliche Abgabe.

Sie haben noch Fragen zum Grundbuch? Wir beraten Sie gerne.

Foto: ra2studio

Kennen Sie schon
unsere Ratgeber?

blog author

Wohnen im Alter

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Unser Team

Wir beraten sie gerne!
Rainer Weihrauch
Geschäftsführer
Gesellschafter
06135 951820
Elke Weihrauch
Vertriebsleiterin
Gesellschafter
06135 951820
José Gómez
Immobilienexperte & DEKRA Sachverständiger
Gesellschafter
06135 951821 0171 2728330
Christian Weihrauch
Immobilienexperte & DEKRA Sachverständiger
Gesellschafter
06135 951822 0179 2490386
Stefan Petry
Immobilienexperte & DEKRA Sachverständiger
Gesellschafter
06135 9108907 0179 5275489
Dominic Weihrauch
Diplom Immobilienberater & -bewerter (EIA)
06135 951820 0176 63453249
Max Wolf
Leiter Marketing & Kommunikation
06135 951824 0151 19453625
Elena Schlotgauer
Immobilienexpertin
06135 951823 0176 27719540
M´hamed Moussaoui
Geprüfter Immobilienmakler (EIA & IHK)
06135 951821 0176 22598580
Gian Carlo Calabrese
Geprüfter Immobilienmakler (EIA & IHK)
06135 951823 0176 27749291
Anatol Kraus
Geprüfter Immobilienmakler (EIA & IHK)
06135 9324335 0179 100 21 65
Valeria Velluso
Immobilienkauffrau
06135 951823 0151 40360131
Timm Beny
Geprüfter Immobilienmakler (EIA & IHK)
06135 9324334 0176 2022 80 13
Patrizia Principato
Geprüfte Immobilienmaklerin (EIA & IHK)
06135 9324336 0157 763 814 92
Robin Rüger
Immobilienkaufmann
06135 951825 0152 55619755
Timo Berkes
Geprüfter Immobilienmakler (IHK)
06135 9108908 0162 1690046
Salim Alhrera
Finanzexperte - Consultant für Immobilien und Geldanlagen
06135 9329444 0173 8930955
Marc Höbel | Finanzierungsexperte von der Wohnfinanz GmbH
Marc Höbel
Finanzierungsexperte
06135 7052594 0175 4536263
Mia Scholz
Duale Studentin Immobilienwirtschaft
06135 951824 0155 60385988