Sind sich Käufer und Verkäufer über den Immobilienkauf einig, steht mit der notariellen Beurkundung einer der wichtigsten Schritte des gesamten Verkaufsprozesses an. Gerade wer zum ersten Mal eine Immobilie kauft oder verkauft, fragt sich häufig, was bei diesem Termin eigentlich passiert. Vom Vertragsentwurf über das Vorlesen der Urkunde bis zur späteren Eigentumsumschreibung begleitet der Notar den gesamten rechtlichen Ablauf.
Gute Vorbereitung vor dem Notartermin
Noch bevor Käufer und Verkäufer beim Notar zusammensitzen, wird der Kaufvertrag vorbereitet. Dafür benötigt das Notariat die wesentlichen Informationen zum Immobiliengeschäft. Anschließend erhalten die Beteiligten in der Regel einen Vertragsentwurf, den sie vor dem Termin aufmerksam prüfen können. Der Notar erstellt den Vertrag auf Grundlage der getroffenen Vereinbarungen und achtet auf eine rechtlich sichere Gestaltung.
Käufer und Verkäufer sollten sich den Entwurf in Ruhe ansehen und offene Fragen möglichst frühzeitig klären. Dabei geht es beispielsweise darum, ob Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Übergabezeitpunkt und weitere Vereinbarungen korrekt wiedergegeben sind. Gerade bei Unklarheiten sollte niemand davor zurückschrecken, beim Notariat nachzufragen. Der Beurkundungstermin ist schließlich dazu da, einen Vertrag abzuschließen, dessen Bedeutung und rechtliche Folgen alle Beteiligten verstanden haben.
Zum Termin selbst sollte außerdem ein gültiges amtliches Ausweisdokument mitgebracht werden, sofern die Beteiligten dem Notar nicht persönlich bekannt sind. So kann das Notariat die Identität der Vertragsparteien zuverlässig feststellen.
Was geschieht während der Beurkundung?
Beim eigentlichen Notartermin sitzen in der Regel Käufer, Verkäufer und Notar gemeinsam an einem Tisch. Zunächst werden die Personalien überprüft und mögliche letzte Fragen oder Änderungswünsche besprochen.
Anschließend wird der Kaufvertrag vollständig vorgelesen. Das ist keine bloße Formalität, sondern ein gesetzlich vorgesehener Bestandteil der Beurkundung. Der Notar erläutert dabei die rechtliche Bedeutung der Vereinbarungen und kann Fragen zu einzelnen Vertragsklauseln beantworten.
Sollte während des Vorlesens auffallen, dass eine Vereinbarung anders formuliert werden soll oder ein Punkt noch nicht richtig wiedergegeben ist, können entsprechende Änderungen vor der Unterzeichnung aufgenommen werden. Käufer und Verkäufer sollten deshalb aufmerksam zuhören und nachfragen, wenn ihnen etwas unklar erscheint.
Sind alle Fragen geklärt und stimmen beide Parteien dem Vertrag zu, wird die Urkunde unterschrieben. Mit den Unterschriften und der notariellen Beurkundung ist der Kaufvertrag wirksam geschlossen.
Nach der Unterschrift ist der Kauf noch nicht abgeschlossen
Auch wenn der Notartermin für viele Käufer und Verkäufer wie der entscheidende Abschluss wirkt, beginnt danach ein weiterer wichtiger Teil der Arbeit des Notars. Denn mit der Vertragsunterzeichnung ist der Käufer noch nicht automatisch als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen.
Das Notariat kümmert sich nun um den sogenannten Vollzug des Kaufvertrags. Dazu gehört regelmäßig die Eintragung einer Auflassungsvormerkung, mit der der Anspruch des Käufers auf die spätere Eigentumsübertragung abgesichert wird. Außerdem werden gegebenenfalls notwendige Genehmigungen eingeholt und bestehende Belastungen behandelt, die im Rahmen des Verkaufs gelöscht werden sollen.
Erst wenn die im Vertrag festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind, informiert der Notar den Käufer darüber, dass der Kaufpreis fällig ist. Damit soll verhindert werden, dass der Käufer den vollständigen Kaufpreis zahlt, ohne ausreichend abgesichert zu sein.
Nach der Kaufpreiszahlung und sobald auch die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, wird schließlich die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch veranlasst. Erst mit dieser Eintragung wird der Käufer rechtlich zum Eigentümer der Immobilie.
Der Notar sorgt für rechtliche Sicherheit
Beim Immobiliengeschäft nimmt der Notar eine neutrale Position ein. Er ist nicht ausschließlich für die Interessen des Käufers oder des Verkäufers tätig, sondern soll eine rechtlich sichere Abwicklung für beide Vertragsparteien gewährleisten.
Das bedeutet allerdings nicht, dass der Notar jede Entscheidung rund um den Immobilienkauf bewertet. Ob der vereinbarte Kaufpreis wirtschaftlich angemessen ist oder ob eine Immobilie den gewünschten Marktwert besitzt, gehört beispielsweise nicht zu seinen eigentlichen Aufgaben. Für Fragen zum Immobilienwert, zur Vermarktung oder zu den marktüblichen Konditionen ist ein qualifizierter Immobilienmakler der passende Ansprechpartner.
Der Notartermin muss also kein Grund für Nervosität sein. Wer den Vertragsentwurf im Vorfeld aufmerksam gelesen hat und offene Fragen anspricht, kann gut vorbereitet in die Beurkundung gehen. Der Notar führt durch den Vertrag, erklärt die rechtlichen Regelungen und begleitet anschließend die notwendigen Schritte bis zur Eigentumsübertragung.
Wir begleiten Sie auf dem Weg vom ersten Gespräch bis zum Notartermin und darüber hinaus. Kontaktieren Sie uns!
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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