Welche Pflichten habe ich als Vermieter?

2 Min.

Dieser Beitrag wurde am 25. Januar 2020 veröffentlicht und könnte veraltete Informationen enthalten.
blog author

Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, ist es wichtig, dass Sie sich darüber bewusst sind, dass Sie Ihre Pflichten, anders als beim Verkauf, nicht mit dem Unterschreiben des Vertrags abgeben. Im Gegenteil, hier beginnen viele Verpflichtungen erst. Doch welche sind das?

Eine Ihrer wichtigsten Pflichten als Vermieter liegt in der Instandhaltung der Immobilie. Wenn Sie selbst nicht vor Ort sind, um sich um Verschleiß oder defekte Technik zu kümmern, empfiehlt es sich, dafür einen Hausmeister zu engagieren. Im Vertrag können Sie außerdem festlegen, dass Ihr Mieter sich um kleine Schönheitsreparaturen selbst kümmern muss. Dies gilt allerdings nur für Einrichtungsgegenstände, also etwa Tür- und Fenstergriffe, Lichtschalter oder Türrahmen und auch nur dann, wenn es keine typischen Verschleißerscheinungen sind. Schäden an Leitungen und Rohren sowie Schäden aufgrund von Baumängeln sind hingegen immer Sache des Vermieters. Außerdem sind sie dafür verantwortlich, dass die Heizkörper in Ihrer Immobilie funktionieren. Sollte es hier zu Ausfällen kommen, müssen Sie sich um Ersatz oder Reparatur kümmern.

Weiterhin müssen Sie Ihrem Mieter Mülltonnen bereitstellen und bei Glätte im Winter für einen Streudienst sorgen. Diese Pflicht können Sie jedoch auch vertraglich an die Mieter auslagern. Sie sind jedoch dazu verpflichtet zu kontrollieren, ob er seine Pflicht hier tatsächlich einhält.

Kosten wie die Müllentsorgung oder ein Streudienst zählen zu den Nebenkosten. Für diese nehmen Vermieter in der Regel eine monatliche Pauschale als Vorauszahlung. Einmal im Jahr müssen Sie die hier geleisteten Zahlungen mit den tatsächlich entstandenen Kosten abgleichen und Ihrem Mieter eine detaillierte Nebenkostenabrechnung vorlegen. Je nachdem ob die Kosten höher oder niedriger ausfallen als die geleisteten Zahlungen erhält dieser eine Rückzahlung oder muss eine Nachzahlung machen. Sie müssen die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ablauf der Abrechnungsperiode erstellen.

Beim Einzug Ihres Mieters sind sie außerdem verpflichtet, ihm eine Wohnungsgeberbestätigung auszuhändigen. Diese Bescheinigung brauchen Mieter seit dem 01.11.2015 bei der Anmeldung Ihres Wohnsitzes. Der Mietvertrag alleine reicht hier nicht mehr aus. Der Mieter muss damit nachweisen, dass er tatsächlich in die Wohnung eingezogen ist. In der Bestätigung müssen Ihr Name und Ihre Anschrift, das Einzugsdatum des Mieters sowie sein Name und die Wohnungsanschrift enthalten sein. Vordrucke hierzu finden Sie vielfach im Internet. Sie müssen die Bescheinigung spätestens zwei Wochen nach Einzug Ihres Mieters auszustellen. Halten Sie sich nicht daran, wartet ein Bußgeld auf Sie.

Bevor Sie sich für die Vermietung Ihrer Wohnung entscheiden, ist es wichtig, dass Sie sich genaustens mit Ihren Pflichten als Vermieter auseinander setzen und sich gegebenenfalls Hilfe von einem Profi holen, um nachher nicht mit den Aufgaben überfordert zu sein.

Sie haben keine Zeit, sich um die Pflichten eines Vermieters zu kümmern? Kontaktieren Sie uns jetzt. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

Kennen Sie schon
unsere Ratgeber?

blog author

Wohnen im Alter

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Unser Team

Wir beraten sie gerne!
Rainer Weihrauch
Geschäftsführer
Gesellschafter
06135 951820
Elke Weihrauch
Vertriebsleiterin
Gesellschafter
06135 951820
José Gómez
Immobilienexperte & DEKRA Sachverständiger
Gesellschafter
06135 951821 0171 2728330
Christian Weihrauch
Immobilienexperte & DEKRA Sachverständiger
Gesellschafter
06135 951822 0179 2490386
Stefan Petry
Immobilienexperte & DEKRA Sachverständiger
Gesellschafter
06135 9108907 0179 5275489
Dominic Weihrauch
Diplom Immobilienberater & -bewerter (EIA)
06135 951820 0176 63453249
Max Wolf
Leiter Marketing & Kommunikation
06135 951824 0151 19453625
Elena Schlotgauer
Immobilienexpertin
06135 951823 0176 27719540
M´hamed Moussaoui
Geprüfter Immobilienmakler (EIA & IHK)
06135 951821 0176 22598580
Gian Carlo Calabrese
Geprüfter Immobilienmakler (EIA & IHK)
06135 951823 0176 27749291
Anatol Kraus
Geprüfter Immobilienmakler (EIA & IHK)
06135 9324335 0179 100 21 65
Valeria Velluso
Immobilienkauffrau
06135 951823 0151 40360131
Timm Beny
Geprüfter Immobilienmakler (EIA & IHK)
06135 9324334 0176 2022 80 13
Patrizia Principato
Geprüfte Immobilienmaklerin (EIA & IHK)
06135 9324336 0157 763 814 92
Robin Rüger
Immobilienkaufmann
06135 951825 0152 55619755
Timo Berkes
Geprüfter Immobilienmakler (IHK)
06135 9108908 0162 1690046
Salim Alhrera
Finanzexperte - Consultant für Immobilien und Geldanlagen
06135 9329444 0173 8930955
Marc Höbel | Finanzierungsexperte von der Wohnfinanz GmbH
Marc Höbel
Finanzierungsexperte
06135 7052594 0175 4536263
Mia Scholz
Duale Studentin Immobilienwirtschaft
06135 951824 0155 60385988