Chance für Bauträger und Investoren

Ort: Flörsheim

Kaufpreis: 399.000 €
Wohnfläche: 164 m²
Zimmer: 12

 

Sie sind auf der Suche nach einem Grundstück mit dem Potenzial 400 qm Wohnfläche in Flörsheim zu errichten? Oder Sie sind Handwerker und suchen nach einem 1 bis 2-Familienhaus, bei dem Sie sich austoben können? Dann haben wir hier genau das Richtige für Sie!

Über den Innenhof gelangen Sie in das Haupthaus mit 2 Wohneinheiten. Das Erdgeschoss ist mit drei Zimmern, einer Einbauküche und einem Tageslicht-Badezimmer mit Badewanne ausgestattet. Über das Treppenhaus gelangen Sie dann in das Obergeschoss, wo Sie ebenfalls drei Zimmer, eine Küche und ein Badezimmer erwarten. Das Bad müsste noch vollumfänglich saniert werden.

Im Nebengebäude befinden sich nochmal drei große Zimmer. Zurück über den Hofbereich gelangen Sie in den Garten, welcher über eine überdachte Terrasse mit Outdoor-Küche versehen ist.

Beide Wohnhäuser sind unterkellert und bieten somit nochmal eine Menge Lagerfläche. Für Ihren Pkw haben Sie eine große Garage mit ausreichend Platz.

Laut Eigentümer haben Sie auf dem 477 qm großem Grundstück die Möglichkeit 400 qm Wohnfläche zu errichten, falls Sie ein Abrissgrundstück suchen. Somit wäre das Objekt auch ideal für einen Bauträger. Denkmalschutz ist hier nicht vorhanden.

 

+ Laminat
+ Tageslichtbadezimmer mit Badewanne
+ 2 Einbauküchen
+ Garten
+ Kellerräume
+ Garage
+ überdachte Outdoor-Küche
+ Heizungsanlage 2016
+ Neubau mit 400 qm Wfl. möglich

 

Flörsheim am Main gehört zum Main-Taunus-Kreis und liegt im Zentrum den Rhein-Main-Gebiets zwischen Wiesbaden und Frankfurt am Main. Zu den Ortsbezirken gehören Weilbach, Wicker und Keramag/Falkenberg. Ein S-Bahn-Anschluss ist im Ort vorhanden, mit der S1 Richtung Frankfurt und Wiesbaden sowie Busverbindungen in die örtliche Umgebung. Anschluss zur Autobahn befinden sich im Norden zur A66, im Westen Anschlussstelle Hochheim-Nord auf die A671 sowie im Süden Anschlussstelle Raunheim zur A3.

 

 

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PROVISIONSHINWEIS:
Mit der Anfrage und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma W&F Wohnfinanz GmbH, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma W&F Wohnfinanz GmbH zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss
- eines MIETVERTRAGS keine Provision/Maklercourtage an die W&F Wohnfinanz GmbH zu zahlen.
- eines KAUFVERTRAGS die ortsübliche Provision/Maklercourtage an die W&F Wohnfinanz GmbH gegen Rechnung zu zahlen.

HAFTUNG:
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.

GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die W&F Wohnfinanz GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

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