Ein geerbtes Haus verspricht auf den ersten Blick einen Vermögenszuwachs – in vielen Fällen ist dies auch zutreffend. Doch nicht selten bedeutet ein Nachlass eben auch erhebliche finanzielle Belastungen. Wir erklären Ihnen im Folgenden, inwiefern steuerliche Verpflichtungen, Sanierungskosten und laufende Unterhaltsaufwendungen sich auf die Kosten bei einem Erbe auswirken können.
Beginn der Erbschaftssteuerpflicht
„Die Erbschaftsteuer wird durch den Verwandtschaftsgrad, die zugehörigen Freibeträge sowie den steuerlichen Wert der Immobilie bestimmt“, erklärt Rainer Weihrauch, Geschäftsführer von W&F Wohnfinanz GmbH mit Sitz in Nackenheim. Während Ehepartner und direkte Nachkommen von großzügigen Freibeträgen profitieren, müssen entfernte Verwandte und Bekannte mit geringeren Freibeträgen rechnen. Der Wert der Immobilie, der vom Finanzamt festgelegt wird, berücksichtigt Faktoren wie Lage, Alter, Zustand und Art der Nutzung.
Das Bewohnen eines sogenannten Familienheims direkt nach dem Erbfall und das Halten über mehrere Jahre hinweg können steuerliche Vorteile mit sich bringen. „Eine fristgerechte Meldung des Erwerbs beim Finanzamt innerhalb von drei Monaten ist unerlässlich“, betont Weihrauch. In Erbengemeinschaften ohne klare Absprachen über die Nutzung oder den Verkauf der Immobilie können Stillstand und zusätzliche Kosten entstehen, während die Steuerpflicht weiterhin besteht.
Laufende Kosten nach dem Erbfall
Ein geerbtes Haus verursacht regelmäßige Kosten wie Grundsteuer, Versicherungen sowie Ausgaben für Strom, Wasser und Heizung. Bei Eigentumswohnungen müssen zusätzlich das Hausgeld und eventuelle Sonderumlagen eingeplant werden. „Für die Instandhaltung sollte jährlich ein bis zwei Prozent des Gebäudewertes zurückgelegt werden“, rät Weihrauch.
Zu den einmaligen Kosten zählen Ausgaben für die Entrümpelung, die Erstellung von Gutachten oder die Umschreibung im Grundbuch. Energetische Sanierungen können erforderlich und förderfähig sein, verursachen jedoch zunächst hohe Kosten. Ein frühzeitiger Überblick über die finanzielle Situation kann vor unangenehmen Überraschungen schützen.
Liquidität durch Verkauf schaffen
Ein Verkauf kann eine Option sein, wenn weder Selbstnutzung noch Vermietung gewünscht sind. „Eine realistische Bewertung und vollständige Unterlagen sind dabei essenziell“, so Weihrauch. Vermietete Immobilien sollten über eine lückenlose Mietdokumentation verfügen, während leerstehende Immobilien durch Maßnahmen wie Cleanup oder Home Staging aufgewertet werden können. Die steuerliche Betrachtung berücksichtigt die Besitzdauer des Verstorbenen. Eine Zwischenvermietung kann sowohl zeitlichen Spielraum als auch Einnahmen schaffen, erfordert jedoch zusätzlichen Aufwand.
Professionelle Beratung für fundierte Entscheidungen
„Ein geerbtes Haus stellt nicht nur einen materiellen Wert dar, sondern birgt auch emotionale Bedeutung sowie finanzielle Verantwortung“, erklärt Weihrauch. Eine fundierte Entscheidungsvorlage sollte aus einer belastbaren Wertermittlung, einer umfassenden Kostenübersicht und einem Liquiditätsplan für die nächsten fünf Jahre bestehen. Auf dieser Basis kann dann eine informierte Entscheidung über Selbstnutzung, Vermietung oder Verkauf getroffen werden.
Wächst Ihnen die finanzielle Last der geerbten Immobilie über den Kopf? Sprechen Sie mit uns. Wir ordnen Ihre Optionen, klären steuerliche und organisatorische Stellschrauben und begleiten auf Wunsch einen marktgerechten Verkauf – damit aus dem Erbe kein Kostentreiber wird.
Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s Sora
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