Unverheiratet getrennt: So wird das gemeinsame Haus gerecht geregelt

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Viele Paare erfüllen sich den Traum vom Eigenheim, ohne verheiratet zu sein. Solange die Beziehung funktioniert, spielt der fehlende Trauschein meist keine Rolle. Kommt es jedoch zur Trennung, wird schnell deutlich: Für unverheiratete Eigentümer gelten andere Rahmenbedingungen als bei Ehepaaren. Wer im Grundbuch steht, welche Kredite laufen und wer welche Beiträge geleistet hat, entscheidet darüber, welche Lösungen möglich sind. Eine faire Aufteilung braucht deshalb Klarheit, realistische Zahlen und oft eine neutrale Begleitung.

 

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Nachdenkliches Paar steht getrennt an einer Wand, die beide trennt, jeweils in einem hellen Raum – Symbolbild für Trennung, emotionale Belastung und die Klärung von Immobilienfragen im Rahmen einer Scheidung.

 

Eigentumsverhältnisse nach der Trennung: Wer bleibt Eigentümer?

„Zuerst sollte man immer das Grundbuch prüfen“, betont Rainer Weihrauch, Geschäftsführer von W&F Wohnfinanz GmbH in Nackenheim. Wenn beide Ex-Partner dort verzeichnet sind, teilen sie sich das Eigentum gemäß den festgelegten Quoten. Ist nur einer der Partner als Eigentümer eingetragen, bleibt dieser auch nach der Trennung der rechtliche Besitzer des Objekts. Investitionen des anderen in das Objekt, sei es durch Renovierungsarbeiten oder die Übernahme von Kreditraten, etablieren ohne weitere Vereinbarungen kein Miteigentum.

Die Verantwortung für gemeinsame Immobilienkredite bleibt ebenfalls bestehen, wenn beide den Kreditvertrag unterschrieben haben. „Unabhängig davon, wer in der Immobilie verbleibt, sind beide Partner der Bank gegenüber verantwortlich“, erklärt Weihrauch. Daher ist es entscheidend, frühzeitig zu klären, welche Verpflichtungen existieren und welche finanziellen Lösungen realisierbar sind.

Entscheidung zwischen Übernahme und Verkauf

Die Übernahme der Immobilie durch einen Partner ist eine gangbare Option, wobei der aktuelle Marktwert ermittelt und bestehende Verbindlichkeiten abgezogen werden müssen, um den angemessenen Ausgleichsbetrag zu bestimmen. „Es ist essentiell, dass die Bank der Ablösung des ausscheidenden Partners zustimmt“, fügt Weihrauch hinzu.

Wenn eine Übernahme aus finanziellen oder persönlichen Gründen nicht in Frage kommt, ist der Verkauf des Objekts eine Alternative. Nach Begleichung aller Schulden wird der Verkaufserlös entsprechend der Eigentumsanteile aufgeteilt. Besonders für Paare, die einen endgültigen Abschluss suchen, kann dies eine praktikable Lösung sein. Die Einholung einer professionellen Bewertung stellt sicher, dass die Interessen beider Seiten gewahrt bleiben.

Vereinbarungen treffen, um Konflikte zu vermeiden

Obwohl Trennungen emotional fordernd sind, ist es hilfreich, sich auf objektive Daten zu stützen und gemeinsam alle relevanten Unterlagen zu sammeln. „Eine frühzeitige Konsultation eines Immobilienexperten erleichtert die realistische Einschätzung von Marktwert und Verkaufsoptionen“, erklärt Weihrauch. Zudem sind schriftliche Absprachen unerlässlich, um Verbindlichkeit zu schaffen und spätere Missverständnisse auszuschließen. Bei komplexeren Fragen bezüglich Eigentum oder Krediten kann auch eine juristische Beratung angebracht sein.

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Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s ChatGPT

 

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