Wo beantrage ich Fördermittel für eine effizientere Heizung?

3 Min.

Dieser Beitrag wurde am 18. Dezember 2020 veröffentlicht und könnte veraltete Informationen enthalten.
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Sowohl für den Austausch als auch für die Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage können Immobilieneigentümer eine staatliche Förderung erhalten. Die beiden Hauptansprechpartner für die Beantragung von Fördermitteln sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dabei ist die KfW für Heizungsoptimierungen im Rahmen einer energetischen Gebäudesanierung zuständig, während das BAFA ausschließlich den Umstieg auf erneuerbare Energien unterstützt.

Wenn Ihre Heizung über 15 Jahre alt ist, lohnt es sich in vielen Fällen bereits, über Optimierungsmöglichkeiten nachzudenken. Das Gebäudeenergiegesetz, das am 1. November 2020 in Kraft trat, sieht zwar erst recht langfristig ein Verbot für bestimmte ältere Ölheizungen vor. Doch ab Januar 2021 wird auch erstmals ein nationaler CO2-Preis eingeführt. In Zukunft ist daher mit einer Verteuerung von Heizöl, Gas und fossilen Brennstoffen zu rechnen. Wer in eine effizientere Heizung investiert oder gleich auf einen Umstieg auf erneuerbare Energien setzt, kann also seine Nebenkosten erheblich senken und entlastet außerdem die Umwelt. Gut, dass Hausbesitzer für solche Vorhaben verschiedene staatliche Förderungen beantragen können. Um Planungssicherheit zu haben, sollte ein Antrag auf Förderung immer rechtzeitig vor der Durchführung der Maßnahmen gestellt werden.

Förderung durch das BAFA

Das Marktanreizprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Sie bei einer Umstellung auf erneuerbare Energien. Ein Heizungsaustausch wird hierbei auch als Einzelmaßnahme gefördert und nicht, wie bei der KfW, nur im Rahmen einer energetischen Sanierung. Je nach Art der neuen Heizung – in jedem Fall muss es sich um Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien handeln – übernimmt das BAFA einen unterschiedlich hohen Prozentsatz der tatsächlichen Kosten für einen Heizungsaustausch  bzw. eine Erweiterung. Besonders hoch fällt die Förderung für den Austausch einer alten Ölheizung gegen ein klimaneutrales Heizungssystem aus. Der Einbau von Solarthermieanlagen, Gas-Hybridheizungen, Biomasseanlagen, Wärmepumpen und hybriden Systemen auf Basis erneuerbarer Energien kann etwa mit bis zu 40 Prozent gefördert werden.

Förderung durch die KfW

Die Fördermöglichkeiten der KfW zielen primär auf eine Senkung des Energiebedarfs durch bessere Wärmedämmung ab, also auf eine energetische Sanierung. Das sogenannte „KfW-Effizienzhaus“ ist dabei eine Art Modell für ein förderfähiges Sanierungskonzept. Im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz kann aber beispielsweise auch ein Austausch veralteter, ineffizienter Heizkessel förderfähig sein, und zwar auch dann, wenn „nur“ der Wirkungsgrad erhöht, aber nicht auf erneuerbare Energien umgestellt wird.

Ein Experte kann Sie detailliert darüber beraten, wie Sie die Förderprogramme von BAFA und KfW geschickt miteinander kombinieren. Auf diese Weise lässt sich dann zum Beispiel auch die Modernisierung einer Gasheizung in Kombination mit erneuerbaren Energien ergänzend zum BAFA-Förderprogramm finanzieren. Sollten die Förderungsangebote der KfW oder der BAFA nicht zu Ihrem aktuellen Heizsystem passen, so bieten auch die Bundesländer und Kommunen weitere Förderprogramme an.

Möchten Sie wissen, ob sich die Optimierung Ihrer Heizungsanlage vor dem Hausverkauf lohnt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern!

 

Hier nicht fündig geworden? Dann lesen Sie hier:

https://www.klima-sucht-schutz.de/foerdermittel/kfw-foerderung/?gclid=EAIaIQobChMIkPub7en67AIVAflRCh3UiwAIEAAYBCAAEgJCB_D_BwE

https://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Ulrike Görgl/Pixabay.com

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