Immobilienverkauf ohne Spekulationssteuer

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Wer eine Immobilie mit Gewinn verkauft, sollte wissen: Unter bestimmten Umständen verlangt der Staat seinen Anteil – die sogenannte Spekulationssteuer. Doch nicht jeder Verkauf muss zwangsläufig versteuert werden. Es gibt klare gesetzliche Regelungen, wann ein Immobilienverkauf steuerfrei bleibt. Wer sie kennt, kann bares Geld sparen und unnötige finanzielle Risiken vermeiden.

 

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Steuerfreier Immobilienverkauf: Wichtige Fristen beachten

„Die sogenannte Spekulationsfrist ist entscheidend für eine steuerfreie Veräußerung von Immobilien“, erklärt Rainer Weihrauch, Geschäftsführer von W&F Wohnfinanz GmbH in Nackenheim. Diese Frist beträgt generell zehn Jahre. Wer also eine Immobilie nach diesem Zeitraum verkauft, der muss den erzielten Gewinn meist nicht versteuern. Ausschlaggebend hierfür ist das Datum des notariellen Kaufvertrags, sowohl beim Erwerb als auch beim Verkauf.

Wird die Immobilie innerhalb dieser Zehnjahresfrist verkauft und dabei ein Gewinn erzielt, so unterliegt dieser Gewinn der Steuer. Der zu versteuernde Betrag ergibt sich aus der Differenz zwischen Kaufpreis (inklusive Nebenkosten und Investitionen in Modernisierungen) und dem Verkaufspreis. „Je mehr Gewinn, desto höher kann die Steuerlast ausfallen, abhängig vom individuellen Einkommensteuersatz“, fügt Weihrauch hinzu.

Steuerbefreiung durch Eigennutzung: Die Ausnahmeregelungen

Eine weitere Möglichkeit, die Spekulationssteuer zu umgehen, bietet die Eigennutzung der Immobilie. „Wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst genutzt wurde oder seit dem Erwerb durchgehend bewohnt wurde, fällt keine Spekulationssteuer an“, so Weihrauch. Diese Regelung gilt unabhängig von der Gesamtdauer des Besitzes und bezieht sich auf die tatsächliche Nutzung zu Wohnzwecken.

Diese Befreiung gilt auch für Kinder des Eigentümers, sofern diese die Immobilie als Hauptwohnsitz genutzt haben und Kindergeld bezogen wurde. „Es ist wichtig, dass die Nutzung als Hauptwohnsitz nachgewiesen werden kann“, betont Weihrauch.

Optimalen Verkaufszeitpunkt wählen: Steuerliche Überlegungen einbeziehen

Die Entscheidung über den optimalen Verkaufszeitpunkt wird nicht nur durch die Marktsituation beeinflusst, sondern sollte auch steuerliche Aspekte berücksichtigen. „Ein Aufschub des Verkaufs um nur wenige Monate kann entscheidend sein, um die Spekulationsfrist zu erfüllen und Steuern zu sparen“, erklärt Weihrauch. Eine genaue Dokumentation aller Investitionen in das Objekt ist ebenfalls hilfreich, um den steuerpflichtigen Gewinn zu reduzieren, falls ein Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist notwendig wird.

Bei geerbten oder geschenkten Immobilien ist die Situation komplexer, da die Besitzdauer des Vorbesitzers angerechnet wird. „Wenn Sie ein Haus erben, das bereits über zehn Jahre im Besitz der Erblasser war, können Sie dieses häufig sofort steuerfrei veräußern“, sagt Weihrauch. Eine genaue Prüfung der Umstände ist dennoch ratsam.

Planen Sie, Ihre Immobilie im Raum Mainz oder Nackenheim zu verkaufen und möchten sicherstellen, dass keine Spekulationssteuer anfällt? Wir beraten Sie gerne und klären gemeinsam mit einem Steuerberater alle Ihre Fragen. Kontaktieren Sie uns, um Ihren Verkaufserlös optimal zu sichern.

 

 

Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © vectorlab/Depositphotos.com

 

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