Die Privatinsolvenz ist eine Möglichkeit, um aus einer finanziellen Schieflage herauszukommen. Wer jedoch eine Immobilie besitzt, steht oft vor der Frage, was mit dem Eigenheim oder der vermieteten Immobilie während der Privatinsolvenz passiert.
Auswirkungen einer Privatinsolvenz auf Immobilienbesitz
Eine Privatinsolvenz ermöglicht es verschuldeten Personen, ihre finanziellen Verbindlichkeiten innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens zu regulieren oder teilweise erlassen zu bekommen. „In der Regel kann ein Schuldner in der Privatinsolvenz seine Eigentumswohnung oder sein Haus nicht behalten, da diese als Teil des Vermögens zur Deckung der Schulden herangezogen werden“, erklärt Rainer Weihrauch, Geschäftsführer der W&F Wohnfinanz GmbH in Nackenheim. Dies führt meist zur Pfändung und anschließenden Zwangsversteigerung der Immobilie.
Bedingungen für den Erhalt des Eigenheims trotz Insolvenz
Es gibt Situationen, in denen ein Schuldner sein Eigenheim auch während einer Insolvenz behalten kann. „Über den Insolvenzverwalter kann eine Freigabe des Eigenheims erreicht werden, wenn die Schulden den möglichen Verkaufswert übersteigen“, so Weihrauch. Diese Entscheidung liegt beim Insolvenzverwalter, der oft eine Freigabe erteilt, wenn der Verkaufserlös die Gläubiger nicht zufriedenstellend entschädigen würde.
Verbleib in der Immobilie während der Insolvenz
Schuldner sind nicht gezwungen, ihre Immobilie sofort zu verlassen, wenn sie eine Privatinsolvenz anmelden. Allerdings kann es im Verlauf des Verfahrens zu einem Verkauf oder einer Zwangsversteigerung kommen. „Es ist klug, sich frühzeitig auf einen möglichen Umzug vorzubereiten und Alternativen wie eine Mietwohnung in Betracht zu ziehen“, empfiehlt Weihrauch. Eine professionelle Beratung kann dabei helfen, die eigenen Rechte und Optionen besser zu verstehen.
Zukunft vermieteter Immobilien bei Privatinsolvenz
Bei vermieteten Immobilien wird in der Regel geprüft, ob ein Verkauf zur Tilgung der Schulden beitragen kann. Da diese Immobilien als Kapitalanlage betrachtet werden und nicht als lebensnotwendig gelten, erfolgt meist ein Verkauf. „Für den Eigentümer bedeutet dies in der Regel den Verlust der Immobilie“, so Weihrauch aus dem Raum Mainz.
Unvermeidlichkeit eines Notverkaufs
Ein Notverkauf tritt ein, wenn die finanziellen Mittel zur Bedienung von Kreditraten nicht mehr ausreichen oder der Immobilienwert zur Schuldentilgung herangezogen wird. Der Insolvenzverwalter organisiert in solchen Fällen den Verkauf, und der Erlös wird zur Begleichung der Schulden verwendet. „Der Eigentümer hat oft wenig Einfluss auf den Verkaufsprozess und muss mit einem raschen Verkauf unterhalb des Marktwertes rechnen“, erklärt Weihrauch.
Fazit
Für Immobilieneigentümer stellt eine Privatinsolvenz oft eine erhebliche Herausforderung dar. Ob eine Immobilie verkauft wird, hängt von ihrem Wert, der Nutzung und den finanziellen Möglichkeiten des Schuldners ab. „Ein Notverkauf ist meist unvermeidlich, wenn die finanzielle Belastung untragbar wird oder die Immobilie zur Schuldentilgung benötigt wird“, fasst Rainer Weihrauch zusammen.
Sie sind Immobilieneigentümer und haben Fragen zum Thema Privatinsolvenz? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die A
ssage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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